Norm: KSchG §31c Abs2ZPO §502 HI2ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Art und Zeit der Beförderung, Fluggerät, Flugdauer und Zwischenstopps genauso wie die Unterkunft sind wesentliche Bestandteile des Reisevertrages. Die im Rahmen der Auslegung des konkreten Reisevertrages zu lösende Frage, ob die hier vorliegenden wesentlichen Vertragsänderungen (im Bereich der Flugzeit, des Abflugortes und Ankunftsortes und der Zwischenstopps) auch als erheblich im Sin... mehr lesen...