Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §31c Abs1
Rechtssatz: Eine Klausel, mit der sich der österreichische Reiseveranstalter die Erhöhung der mit der Buchung bestätigten Reisepreise aus Gründen vorbehält, die bestimmte (taxativ aufgezählte, nicht von seinem Willen abhängige) Änderungen betreffen, sofern (nur) „der Reisetermin mehr als zwei Monate nach Vertragsabschluss liegt", verstößt gegen das Transparenzgebot. Entscheidungstexte ... mehr lesen...