Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte war in der Vergangenheit in seiner Funktion als Repräsentant der Zweitbeklagten für den Kläger als Versicherungsmakler tätig. Nachdem der Kläger einen Neuwagen gekauft hatte, wendete er sich noch am selben Tag an den Erstbeklagten zwecks Abschlusses eines Haftpflichtversicherungsvertrags. Die Sekretärin des Erstbeklagten informierte den Kläger dahingehend, dass der Erstbeklagte die Möglichkeit hätte, günstige Neuwägen zu bekommen. Nachdem der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte vermittelte als selbständiger „Mobilitätsberater“ Verträge über den „Mietkauf“ von fabriksneuen Pkw. Für diese Tätigkeit war er - mit anderen - von einem Schweizer Unternehmen angeworben worden, das ihm das Vertriebskonzept bei einer Schulung erläutert hatte. Durch die Ausschaltung von Zwischenhändlern sollten Rabatte von 25 % auf den Listenpreis ermöglicht werden. Vertragspartner des Kunden sollte ein deutsches Unternehmen werden, das die Fahrzeug... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Immobilienmakler hat (zumindest) Verbraucher darüber aufzuklären, ob der Nutzung der Gebäude zu Wohnzwecken keine rechtlichen, möglicherweise gar nicht behebbare Hindernisse entgegenstehen, die erforderlichen baubehördlichen Bewilligungen also vorliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 8/02h Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 8/02h ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3
Rechtssatz: Sämtliche von § 3 MaklerG oder von § 30b Abs 2 KSchG erfassten Pflichten sind Sorgfaltsverbindlichkeiten im Sinn der herrschenden Terminologie. Entscheidungstexte 5 Ob 43/02p Entscheidungstext OGH 23.04.2002 5 Ob 43/02p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116639 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3 Abs1MaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Kann der Immobilienmakler erkennen, daß das Bestandobjekt für bestimmte gewerbliche Zwecke verwendet werden soll, gehört es zu seinem Pflichtenkreis, den Auftraggeber über die grundsätzliche Eignung des Bestandobjektes für den in Aussicht genommenen Betriebszweck zu unterrichten. In der Regel ist von der das Mäßigungsrecht begründenden Wesentlichkeit der Pflichtverletzung dann ausz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GKSchG §30b Abs2
Rechtssatz: Der Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinne des § 1299 ABGB. Der Immobilienmakler hat insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen, zu welchen unter anderem auch die Pflicht zur Aufklärung über dessen Eignung für die vom Käufer angestrebte gewerbliche Nutzung zählt. Entscheidungstexte 1 Ob 372/97f ... mehr lesen...