Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3KSchG §27d Abs1 Z7KSchG §27h Abs2
Rechtssatz: Der Heimvertrag endet mit dem Tod des Heimbewohners. Der Heimvertrag muss über die Vorgangsweise des Heimträgers bei Beendigung des Vertragsverhältnisses informieren. Dies betrifft insbesondere auch die Räumung der Wohnräume von Fahrnissen. Entscheidungstexte 6 Ob 261/07m Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3KSchG §27d Abs1 Z7KSchG §27h Abs2
Rechtssatz: Der Heimvertrag endet mit dem Tod des Heimbewohners. Der Heimvertrag muss über die Vorgangsweise des Heimträgers bei Beendigung des Vertragsverhältnisses informieren. Dies betrifft insbesondere auch die Räumung der Wohnräume von Fahrnissen. Entscheidungstexte 6 Ob 261/07m Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: KSchG §27d Abs1 Z6
Rechtssatz: Die in § 27d Abs 1 Z 6 KSchG für den Heimvertrag zwingend angeordnete Aufschlüsselung des Entgelts in (Teilentgelte für) „Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung" bedarf keiner weiteren Differenzierung. Entscheidungstexte 1 Ob 230/06i Entscheidungstext OGH 23.01.2007 1 Ob 230/06i Veröff: SZ 2007/4 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §27d Abs1 Z6
Rechtssatz: Die in § 27d Abs 1 Z 6 KSchG für den Heimvertrag zwingend angeordnete Aufschlüsselung des Entgelts in (Teilentgelte für) „Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung" bedarf keiner weiteren Differenzierung. Entscheidungstexte 1 Ob 230/06i Entscheidungstext OGH 23.01.2007 1 Ob 230/06i Veröff: SZ 2007/4 ... mehr lesen...
Norm: Wr BehindertenG §24Wr BehindertenG §43 Abs4ABGB §879 ABs3 EKSchG §27d Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Entgeltspflicht des Betroffenen gegenüber dem Heimträger besteht nur für Zusatzleistungen, die über die vom Sozialhilfeträger geschuldete Sozialhilfeleistung hinausgehen. Was nach dem jeweiligen Sozialhilfegesetz nicht bescheidmäßig als Eigenleistung festgelegt werden darf, kann auch nicht auf rechtsgeschäftlichem Weg über angebliche Kostenersat... mehr lesen...
Norm: KSchG §27d Abs1 Z6KSchG §41a Abs17
Rechtssatz: Für die Aufschlüsselungspflicht ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Heimvertrags maßgebend, sondern der Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode. Entscheidungstexte 4 Ob 188/06k Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 188/06k Veröff: SZ 2006/171 Schlagworte bestehende Verträ... mehr lesen...
Norm: Wr BehindertenG §24Wr BehindertenG §43 Abs4ABGB §879 ABs3 EKSchG §27d Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Entgeltspflicht des Betroffenen gegenüber dem Heimträger besteht nur für Zusatzleistungen, die über die vom Sozialhilfeträger geschuldete Sozialhilfeleistung hinausgehen. Was nach dem jeweiligen Sozialhilfegesetz nicht bescheidmäßig als Eigenleistung festgelegt werden darf, kann auch nicht auf rechtsgeschäftlichem Weg über angebliche Kostenersat... mehr lesen...
Norm: KSchG §27d Abs1 Z6KSchG §41a Abs17
Rechtssatz: Für die Aufschlüsselungspflicht ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Heimvertrags maßgebend, sondern der Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode. Entscheidungstexte 4 Ob 188/06k Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 188/06k Veröff: SZ 2006/171 Schlagworte bestehende Verträ... mehr lesen...