Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit vom 01.03.2013 wurde die Beschwerdeführerin zur Richteramtsanwärterin ernannt. Mit Wirksamkeit vom 01.07.2016 wurde die Beschwerdeführerin zur Richterin ernannt. 2. Mit Bescheid vom 03.08.2016 wurden für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GehG Vordienstzeiten in der Dauer von 1 Jahr 6 Monaten und 8 Tagen angerechnet. 2. Mit Bescheid vom 03.08.2016 wurden für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht als Richterin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 01.11.2014 wurde die Beschwerdeführerin auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin für den Oberlandesgerichtssprengel XXXX ernannt. Mit 01.10.2018 wurde die Beschwerdeführerin zur Richterin ernannt. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes XXXX wurde das für die Vorrückung relevante Besoldungsdienstalter... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 GehG §12 Abs2 GehG §12 Abs3 GehG §169d Abs6 RStDG §211a Abs1 Satz1 RStDG §67 VwGVG §28 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft XXXXwurden dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß 394 Tagen angerechnet. 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft XXXXwurden dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 12, Absatz 5, Gehaltsgesetz 1956 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz vom 05.04.2016, zugestellt am 08.04.2016, wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß von 1 Jahr, 11 Monaten und 16 Tagen angerechnet. 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz vom 05.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht seit dem 01.07.2013 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vom 01.07.2013 bis zum 31.01.2016 war sie als Richteramtsanwärterin im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien tätig und mit Wirksamkeit vom 01.02.2016 wurde sie zur Richterin des Landesgerichtes XXXX ernannt. 1. Die Beschwerdeführerin steht seit dem 01.07.2013 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts XXXX vom 28.02.2017, zugestellt am 08.03.2017, wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 12 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß von 4 Jahren, 2 Monaten und 18 Tagen angerechnet. Darin wurde ausgeführt, dass die von der Beschwerdeführerin in ihrem Erhebungsblatt angegebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts XXXX vom 18.01.2017, zugestellt am 23.01.2017, wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß von einem Jahr, acht Monaten und fünfzehn Tagen angerechnet. Das Mehrbegehren wurde abgewiesen. Begründend wurde darin ausgeführt, dass der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige Verfahren Mit Bescheid vom 22.01.2015 wurden der Beschwerdeführerin näher angeführte Zeiten angerechnet, so dass ein Vorrückungsstichtag festgesetzt wurde, der keine Bedeutung für die gehaltsrechtliche Einreihung erlangte. 2. Bescheid Mit dem oben angeführten Bescheid wurden der Beschwerdeführerin Vordienstzeiten von 5 Jahren, 6 Monaten und 6 Tagen angerechnet. Ein Mehrbegehren wurde abgewie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 02.01.2014 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Anlässlich der Ernennung zum Staatsanwalt mit Wirkung vom 01.12.2016 beantragte der BF die Anrechnung seiner Vordienstzeiten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 02.01.2014 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 01.12.2014 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er leistete vom 01.10.2005 bis 30.09.2006 seinen ordentlichen Zivildienst und absolvierte vom 01.09.2012 bis 28.02.2013 die Gerichtspraxis. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht seit 01.12.2014 als Richteramtsanwärter in einem öffentl... mehr lesen...