Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht als Richterin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 01.11.2014 wurde die Beschwerdeführerin auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin für den Oberlandesgerichtssprengel XXXX ernannt. Mit 01.10.2018 wurde die Beschwerdeführerin zur Richterin ernannt. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes XXXX wurde das für die Vorrückung relevante Besoldungsdienstalter... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 GehG §12 Abs2 GehG §12 Abs3 GehG §169d Abs6 RStDG §211a Abs1 Satz1 RStDG §67 VwGVG §28 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01... mehr lesen...