Gründe: Aufgrund eines Festnahmeersuchens des US Departement of Justice vom 23. Dezember 2009 ist bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den deutschen Staatsangehörigen Peter W***** zum AZ 13 St 203/09v ein Auslieferungsverfahren anhängig. Diesem Verfahren liegt nach den Sachverhaltsannahmen des Oberlandesgerichts Innsbruck der Verdacht zugrunde, dass Peter W***** als Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens von Jänner 1987 bis Juli 1988 den Kauf und Versand von Thiodiglycol von... mehr lesen...
Norm: ARHG §1ARHG §58ARHG §59
Rechtssatz: In Ansehung des Rechtshilfeverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gelangen demnach die erwähnten Regelungen des ARHG nicht zur Anwendung. Verpflichtet doch Art VI Abs 1 des zwischen beiden Ländern abgeschlossenen Vertrages über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung ... mehr lesen...
Norm: ARHG §1ARHG §22Eur Auslieferungsübk Art1MRK Art6 Abs1 II1bMRK Art6 V4MRK Art6 VI3MRK Art8 IV3f
Rechtssatz: Dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen BGBl 1983/297 ist ein dem § 22 ARHG entsprechendes Auslieferungshindernis fremd. Vertragsparteien, die sich das Recht vorbehalten wollen, eine Auslieferung aus humanitären Gründen abzulehnen, haben die Möglichkeit der Abgabe eines entsprechenden Vorbehalts zu Art 1 des EurAuslÜbk. Von diese... mehr lesen...
Norm: ARHG §1ARHG §73RHStrÜbk Art11 Abs1 litaStPO §252 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Bestimmungen des (österreichischen) ARHG und damit auch die in dessen § 73 vorgesehene Überstellung einer im Ausland in Haft befindlicher Person zu Beweiszwecken nach Österreich findet nach § 1 dieses Gesetzes nur insoweit Anwendung, als in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist. Da aber nach Art 11 Abs 1 lit a des Europäischen Übereinkommens ... mehr lesen...
Norm: ARHG §1 ffRHStrÜbk Art2 lita
Rechtssatz: Nach allgemeinem Völkerrecht - ein Rechtshilfevertrag zwischen Österreich und Kanada besteht dzt (noch) nicht - ist die Leistung von Rechtshilfe auch in politischen Strafsachen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl Art 2 lit a des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl 1969/41). Entscheidungstexte 14 Os 28/95 ... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 5. 1987 fragte die Spedition Fratelli DE G***, Neapel, in einem der Büros der beklagten Partei in Italien an, ob diese für sie einen Transport von Neapel nach Dortmund derart durchführen könne, daß der LKW bereits bis spätestens 15 Uhr des Folgetages am Verladeort ankommt. Die beklagte Partei bejahte dies und nahm den Frachtauftrag als Frachtführer an. Der mit CMR-Frachtbrief erteilte Frachtauftrag lautete auf Warentransport (Jeans-Oberbekleidung) von der Firma D... mehr lesen...