Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 PHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

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Entscheidung | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

Norm: PHG §12 Abs1VersVG §67
Rechtssatz: Der Endhersteller ist gegenüber dem Hersteller des fehlerhaften Teilprodukts gemäß § 12 Abs 1 PHG regressberechtigt, wobei dieser eigenständige Anspruch zufolge der Legalzession des § 67 VersVG übergegangen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 273/99v Entscheidungstext OGH 22.12.1999 7 Ob 273/99v Veröff: SZ 72/209 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

Norm: PHG §12 Abs1
Rechtssatz: Die Auswahl beziehungsweise Beauftragung eines (grundsätzlich geeigneten) Teilproduktherstellers durch den Endhersteller allein - ebenso wie etwa die Auswahl des nicht erkennbar fehlerhaften Produkts durch den Importeur - nicht als Verursachung des Fehlers im Sinne des § 12 Abs 1 PHG betrachtet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 273/99v Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

Norm: PHG §12 Abs1
Rechtssatz: § 12 Abs 1 PHG stellt nicht auf die Verursachung des Schadens, sondern auf die Verursachung des Fehlers ab. Entscheidungstexte 7 Ob 273/99v Entscheidungstext OGH 22.12.1999 7 Ob 273/99v Veröff: SZ 72/209 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113078 Dokum... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

Norm: PHG §12 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage, ob der Hersteller, der ein Endprodukt in den Verkehr bringt, in das ein fehlerhaftes Zulieferteil eingebaut sei, damit bereits als Verursacher dieses Produktfehlers im Sinne des § 12 Abs 1 PHG anzusehen sei und somit als Regressberechtigter nach dieser Gesetzesbestimmung grundsätzlich nicht in Frage kommt. Entscheidungstexte 7 Ob 273/99v Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

Norm: PHG §12 Abs1
Rechtssatz: Ein Haftpflichtiger, von dem Ersatz verlangt wurde, hat schon nach allgemeinen Grundsätzen einen Rückersatzanspruch gegenüber solidarisch Mithaftenden, wobei grundsätzlich zwei Gruppen von Regressfällen unterschieden werden können: a) Derjenige, der zahlt, ist zwar dem Gläubiger solidarisch mitverpflichtet, er soll aber im Innenverhältnis die Schuld nicht zu tragen haben, wie etwa der Solidarbürge. Hier ordnet § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

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