RS OGH 1999/12/22 7Ob273/99v

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Norm

PHG §12 Abs1

Rechtssatz

Die Auswahl beziehungsweise Beauftragung eines (grundsätzlich geeigneten) Teilproduktherstellers durch den Endhersteller allein - ebenso wie etwa die Auswahl des nicht erkennbar fehlerhaften Produkts durch den Importeur - nicht als Verursachung des Fehlers im Sinne des § 12 Abs 1 PHG betrachtet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113079

Dokumentnummer

JJR_19991222_OGH0002_0070OB00273_99V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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