Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.11.2014 ersuchte die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: BH XXXX) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol (im Folgenden: BFA, RD Tirol), um Mitteilung, ob in Bezug auf die Person des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) die Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen beabsichtigt seien. römisch 40 (im Folgenden: BH römisch 40 ) das Bundesamt für Fremdenwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, zugestellt durch Hinterlegung am 12.05.2015, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde der BF ein Durchsetzungsaufschub von einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vorangegangenes Verfahren auf internationalen Schutz 1. Der Beschwerdeführer reiste am 11.01.2012 illegal ins österreichische Bundesgebiet ein und stellte am gleichen Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 19.01.2012, Zl. 12 00.486-BAT, den Antrag gem. § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2016 informierte die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: BH XXXX) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), nach erfolgter niederschriftlicher Einvernahme der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), über deren Nichterbringung der Nachweise hinsichtlich eines gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsrechtes iSd. § 53 Abs. 2 NAG. 1. Mit Schreiben vom 03.02.2016 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.10.2015 informierte das Amt der XXXX Landesregierung, XXXX, (im Folgenden XXXX) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, (im Folgenden: BFA) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsrechtes im Sinne der §§ 51 und 52 NAG seitens des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF). 1. Mit Schreiben vom 05.10.2015 informierte das Amt der römisch 40 La... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, zugestellt durch Hinterlegung am 23.06.2016, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.04.2016 informierte das Amt der XXXX Landesregierung, XXXX, (im Folgenden XXXX) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, (im Folgenden: BFA) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsrechtes im Sinne der §§ 51 und 52 NAG seitens des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF), da das Arbeits- und Sozialgericht XXXX dem BFA am XXXX2016 mitteilte, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.04.2016 informierte das Amt der XXXX Landesregierung, XXXX, (im Folgenden XXXX) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, (im Folgenden: BFA) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsrechtes im Sinne der §§ 51 und 52 NAG seitens der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), da das Arbeits- und Sozialgericht XXXX dem BFA am XXXX2016 mitteilte,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.09.2015 verständigte die Abteilung 35 des Magistrats der Stadt XXXX (im Folgenden: MA 35) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) über den von Seiten der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) gestellten Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Aus diesem Grund werde gemäß § 55 Abs. 3 NAG um Überprüfung hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeendigung ersucht. 1. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.12.2015 der XXXX wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) Regionaldirektion Niederösterreich, davon in Kenntnis gesetz, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Voraussetzungen für ein Niederlassungsrecht nicht mehr erfülle. 1. Mit Schreiben vom 15.12.2015 der römisch 40 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) Regionaldirekt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, zugestellt durch Hinterlegung am 21.06.2016, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, dem BF zugestellt am 11.03.2016, wurde dieser gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und diesem gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, dem BF zugestellt am 11.03.2016, wurde... mehr lesen...