Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.09.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin seit 2013 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom XXXX .2019 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und verfüge nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung ihres Unterhalts. Auch ihre Ehefrau könne als Bezieherin von Mindestsicherung eine Unterhaltsleistung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 10.04.2018 beim Amt der XXXX Landesregierung, Magistratsabteilung XXXX , die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. 2. Mit Schreiben vom 16.01.2019 teilte das Amt der XXXX Landesregierung dem Beschwerdeführer mit, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Anmeldebescheinigung nach § 51 NAG nicht vorliegen würden, da weder ein aufrechtes Dienstverhältnis noch das Vorhandensein von Existenzmitteln n... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2017 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und habe weder Vermögen noch einen Krankenversicherungsschutz. Daher sei gemäß § 55 Abs 3 NAG eine mögliche Aufenthaltsbeendigung zu prüfen. Am XXXX .2018 wurde die BF vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) verfügt seit 26.03.2015 über eine aufrechte Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet. Am 29.05.2015 wurde der BF eine Anmeldebescheinigung gemäß § 51 Abs 1 Z 2 NAG ausgestellt. Mit dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom 29.11.2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert, dass aufgrund des Antrags der BF auf eine Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG angenommen werde, dass die Vorausset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihr ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Eingabe vom 18.03.2019 erhob die damals vom Rechtsanwalt Mag. Nikolaus RAST vertretene BF dagegen eine Beschwerde. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) teilte dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 20.03.2020 mit, dass eine Beweisaufnahme stattgefunden habe, da der Beschwerdeführer aufgrund seiner Eheschließung mit einer die Freizügigkeit genützten EU-Bürgerin einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte beim Magistrat der Stadt XXXX eingebracht habe. Es seien nun gegen ihn und seine Ehegattin Verfahren w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Gegen diesen Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) und ihre minderjährige Tochter, die Zweitbeschwerdeführerin (BF2), besitzen seit XXXX .02.2016 Aufenthaltskarten als Angehörige eines EWR-Bürgers. Nach der Scheidung ihrer Ehe mit einem kroatischen Staatsangehörigen beantragte die BF1 die Erteilung von Aufenthaltstiteln „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ für sich und die BF2. Mit Schreiben vom 29.03.2018 kontaktierte die Magistratsabteilung 35 des Amts der Wiener Landesre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) und ihre minderjährige Tochter, die Zweitbeschwerdeführerin (BF2), besitzen seit XXXX .02.2016 Aufenthaltskarten als Angehörige eines EWR-Bürgers. Nach der Scheidung ihrer Ehe mit einem kroatischen Staatsangehörigen beantragte die BF1 die Erteilung von Aufenthaltstiteln „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ für sich und die BF2. Mit Schreiben vom 29.03.2018 kontaktierte die Magistratsabteilung 35 des Amts der Wiener Landesre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2017 ehelichte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vor dem Standesamt XXXX die slowakische Staatsangehörige A.E., geboren am XXXX . Mit 20.09.2017 wurde dem BF seitens des Magistrats Linz der Aufenthaltstitel „Angehöriger eines EWR-Bürgers“ erteilt. 2. Mit Abschluss-Bericht vom 06.03.2019 der Landespolizeidirektion Wien wurde der Staatsanwaltschaft XXXX mitgeteilt, dass der Verdacht einer Aufenthaltsehe zwischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Magistratsabteilung 35 des Amtes der Wiener Landesregierung stellte der Beschwerdeführer am 18.09.2019 eine Anmeldebescheinigung sonstige Angelegenheit (§51 Abs. 1 Z 2 NAG) aus. Mit Schreiben vom 14.04.2020 informierte die Magistratsabteilung 35 des Amtes der Wiener Landesregierung die belangte Behörde darüber, dass die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Sozialhilfeleistung in Form von Ausgleichszulage eingebracht habe und auch der von ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Amtes der XXXX Landesregierung, Magistratsabteilung 35 (im Folgenden. MA 35), Zl. XXXX , vom 01.08.2017, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), der am XXXX .2014 eine Ehe mit einer rumänischen Staatsbürgerin eingegangen sei und demzufolge am 07.06.2016 eine Aufenthaltskarte erhalten habe, seit XXXX .2017 wieder geschieden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Magistrates der Stadt XXXX , vom XXXX .2019, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), der am XXXX .2016 die Ehe mit einer slowakischen Staatsangehörigen eingegangen sei und demzufolge am 03.03.2017 eine Aufenthaltskarte erhalten habe, den Wegzug seiner Gattin aus dem Bundesgebiet am XXXX .2018 nicht gemeldet habe und diesem l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Serbiens, stellte am 12.02.2018 einen Antrag auf Ausstellung einer Dokumentation eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes, da sein Sohn, ein polnischer Staatsbürger, von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch mache. Am 23.09.2019 wurde Säumnisbeschwerde erhoben und führte das Verwaltungsgericht XXXX am 05.12.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Mit Schreiben vom 31.01.2020 informierte das Verwal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass dem Beschwerdeführer aufgrund seiner d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, ist seit XXXX .2016 in Österreich aufrecht gemeldet und bestreitet seinen Lebensunterhalt durch ein eigenes Friseurgeschäft. Im Zuge der Anmeldung gemäß dem Meldegesetz und im Rahmen der Anmeldung des Gewerbes legte der Beschwerdeführer jeweils einen bulgarischen Aufenthaltstitel vor. Die BH XXXX ging fälschlicherweise in diesem Zusammenhang vom Bestehen einer bulgarischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Slowakei, meldete am 01.09.2016 einen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet an. Am 23.02.2017 wurde ihr seitens des Amtes der Wiener Landesregierung (MA 35) eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zum Zweck „sonstige Angelegenheiten (§ 51 Abs. 1 Z 2)“ ausgestellt, nachdem ihr in Österreich lebender Sohn für sie eine eidesstaatliche Unterhaltserklärung abgegeben hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.07.2020 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer zwar am 22.01.20... mehr lesen...