Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Kroatien, ist seit 09.10.2017 durchgehend im Bundesgebiet hauptgemeldet. Am 02.02.2018 stellte sie beim Amt der XXXX Landesregierung einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung zur Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. Mit Schreiben des Amtes der XXXX Landesregierung vom 14.11.2018 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Beh... mehr lesen...