Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe laut Anzeige des Gesundheitsamtes der Stadt Graz vom 27.02.2009 anlässlich einer amtlichen Kontrolle am 21.02.2009 am Produzentenmarkt H, G, 1.) den Kontrollorganen keine Auskünfte hinsichtlich der für den Verkauf verantwortlichen Personen gemacht, obwohl Unternehmer hierzu verpflichtet sind und 2.) eine große Anzahl von Mehlspeisen, die am Markttisch aufgelegt war, in keiner Weise ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: LMSVG §38 VStG §44a Z1 LMSVG § 38 heute LMSVG § 38 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 LMSVG § 38 gültig von 25.04.2017 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2017 ... mehr lesen...