Entscheidungen zu § 10 Abs. 5 KommStG 1993

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2009/2/4 2008/15/0003

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Gemeinde betreffend die Zuteilung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage der G. GmbH abgewiesen. Begründend führt die belangte Behörde aus, das Finanzamt habe über Antrag der Gemeinden M. und B., die im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung Kenntnis davon erlangt hätten, dass die G. GmbH in den Jahren 1998 bis 2003 Kommunalsteuer an die beschwerdeführende Gemeinde abgeführt habe, einen "Zuteilungs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.02.2009

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/29 2003/13/0059

Die mitbeteiligte Partei, die ein Reinigungsunternehmen betreibt, stellte mit Schriftsatz vom 27. November 1998 an das (damalige) Finanzamt für Körperschaften einen Antrag auf Zuteilung der Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 5 KommStG 1993. In diesem Antrag führte sie aus, sie habe ihrer Rechtsauffassung gemäß bisher Kommunalsteuer an die Gemeinde Graz bezahlt. Nach einer Prüfung durch den Steiermärkischen Gemeindebund sei jedoch der Betriebsstättenbegriff anders ausgelegt und ihr (v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.2006

RS Vwgh 2006/11/29 2003/13/0059

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zuteilung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 KommStG 1993 hat mit einer mit Rechtskraftwirkung ausgestatteten Feststellung der Bemessungsgrundlage und somit auch der sachlichen Abgabepflicht einherzugehen (Hinweis E 31. Jänner 2001, 2000/13/0001, 0002, VwSlg 7585 F/2001). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/13 2003/13/0116

Mit Antrag vom 2. April 2001 ersuchte die Ö AG (die mitbeteiligte Partei) das Finanzamt für den 23. Bezirk in Wien gemäß § 10 Abs. 5 KommStG 1993 um Zuteilung der Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. In der Eingabe wurde ausgeführt, der Ö AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Österreichischen Post AG, dieser als Rechtsnachfolgerin der Post- und Telekom Austria AG, dieser als Gesamtrechtsnachfolgerin des Bundes, Post- und Telegraphenverwaltung, sei mit Bescheiden (der Abgabenbehö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2002/8/27 96/14/0148

Die Kraftwerke betreibende O AG (Mitbeteiligte) unterhält eine Betriebsstätte, die sich über die Gebiete der beschwerdeführenden Gemeinde P (idF: Beschwerdeführerin) und der Gemeinde O (Mitbeteiligte) erstreckt. Unter Hinweis auf § 10 Abs 4 und 5 KommStG 1993 stellte die Gemeinde O am 24. Mai 1995 beim Finanzamt den Antrag auf Zuteilung der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer für das Streitjahr (idF nur: Zuteilung), wobei sie zur Begründung: im Wesentlichen ausführte, die v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10 Abs1;KommStG 1993 §10 Abs5;
Rechtssatz: Ergeben sich für eine Gemeinde Lasten aus dem Wohnen von Dienstnehmern, so ist dies auch der Fall, wenn sich die Betriebsanlagen fast ausschließlich (hier: von der Beschwerdeführerin behauptet 97,53% des Anlagevermögens bezogen auf die Anschaffungskosten) auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde befinden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10 Abs1;KommStG 1993 §10 Abs5;
Rechtssatz: In der Gewichtung des Faktors Wohnen mit 40 % ist keine Rechtsverletzung zu erblicken. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wesentlich höhere Gewichtungen dieses Faktors als sachgerecht angesehen (Hinweis E 18.9.2000, 2000/17/0002; E 21.10.1999, 98/15/0015). European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10 Abs1;KommStG 1993 §10 Abs5;
Rechtssatz: Wenn die Behörde bei der Zuteilung der Bemessungsgrundlage die durch das Wohnen der in der mehrgemeindlichen Betriebsstätte - auch ehemaligen - beschäftigten Dienstnehmer samt Angehörigen in der jeweiligen Gemeinde erwachsenden Lasten als wesentlich für den Faktor bei der Zuteilung herangezogen hat, kann ih... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10 Abs5;
Rechtssatz: Schon aus dem Umstand, dass sich die steuerpflichtige Gesellschaft und die beteiligten Gemeinden trotz mehrmaliger Versuche der Abgabenbehörde nicht auf die Zuteilung der Bemessungsgrundlage einigen konnten, ergibt sich ein berechtigtes Interesse einer der Gemeinden auf Erlassung eines Bescheides nach § 10 Abs 5 KommStG. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/31 2000/13/0001

Die beiden Beschwerdeführerinnen sind Rechtsnachfolger nach der Post und Telekom Austria AG. Diese wiederum war Rechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post- und Telegraphenverwaltung. In einer an das Finanzamt für Körperschaften gerichteten Eingabe vom 14. Jänner 1998 wurde ausgeführt, die Landeshauptstadt Linz habe der Post und Telekom Austria AG mit Bescheid vom 17. Juli 1997 Kommunalsteuer vorgeschrieben. Der Vorschreibung sei die Lohnsumme der Dienstnehmer im Fernmeldebereich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.2001

RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §194;BAO §196;BAO §197;BAO §252;BAO §295;GewStG;KommStG 1993 §10 Abs4;KommStG 1993 §10 Abs5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002
Rechtssatz: Wie insb aus der Systematik der BAO in den §§ 194 ff BAO, abe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.2001

RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass auch der Steuerschuldner Anspruch auf Erlassung des Zuteilungsbescheides hat, ergibt sich deutlich, dass eine bescheidmäßige Feststellung iSd § 10 Abs 5 KommStG 1993 auch dann zu ergehen hat, wenn d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/22 97/15/0202

Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Gemeinde vom 11. Juli 1994 wurde gegenüber der Mitbeteiligten gemäß § 11 Abs. 3 Kommunalsteuergesetz Kommunalsteuer festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wies der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 29. September 1994 als unbegründet ab. Über die Vorstellung der Mitbeteiligten entschied die Niederösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 3. März 1995, indem sie den Berufungsbes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1999

RS Vwgh 1999/4/22 97/15/0202

Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §291;B-VG Art97 Abs2;FAG 1993 §14 Abs1 Z1a idF 1993/959;FAG 1993 §15a idF 1993/959;FAG 1993 §17 idF 1993/959;F-VG 1948 §11 Abs3;F-VG 1948 §7 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §10 Abs4;KommStG 1993 §10 Abs5;KommStG 1993... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1999

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