Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 KA-AZG

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TE Uvs Bescheid 2011/8/10 30.12-35/2010

Nach dem Spruch: des Straferkenntnisses der erstinstanzlichen Behörde hat es der Beschuldigte und nunmehrige Berufungswerber als verantwortlicher Beauftragter der St Kages.m.b.H., mit Sitz in Ga, zu verantworten, dass folgende Arbeitnehmer im Durchrechnungszeitraum mehr als 72 Stunden beschäftigt wurden, obwohl bei verlängerten Diensten die Arbeitszeit in den einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes 72 Stunden nicht überschreiten darf: a) Der Arbeitnehmer in der Klinik für Ki- ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 10.08.2011

RS Uvs 2011/8/10 30.12-35/2010

Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: KA-AZG §8 Abs1 KA-AZG §11 Abs2 KA-AZG § 8 heute KA-AZG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2014 KA-AZG § 8 gültig von 30.11.2010 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2010 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 10.08.2011

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