Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1996 (protokolliert zu hg. Zl. 96/02/0202) wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. November 1994 um 16.55 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad an einem näher bezeichneten Ort gelenkt und anschließend die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, o... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/02/0204 96/02/0203
Rechtssatz: Dem Untersuchten steht ein Wahlrecht zwischen Alkotest und Blutabnahme auch nach der seit dem Inkrafttreten der 19ten St... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/02/0204 96/02/0203 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0103 1 (hier: nunmehr auch zur Rechtslage nach der 19ten StVONov) Stamm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020071.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der am 30. Jänner 1994 erfolgten vorläufigen Abnahme des Führerscheines, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, nach einem Bericht des Gendarmeriepostens Dornbirn habe der Beschwerdeführer am 30. Jänner 1994 gege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer vom 16. April 1996 (dem Tag der vorläufigen Führerscheinabnahme) bis 16. April 1998 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 92/11/0294 5 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 66 Abs 2 lit e KFG genügt die Begehung einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO zur Erfüllung des Tatbestandes, eine rechtskräftige Bestrafung ist daher nicht erforderlich. Auch d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren gem § 74 Abs 1 KFG iVm § 99 Abs 1 StVO und § 5 Abs 4 lit c StVO ist allein zu beurteilen, ob der Bf aufgefordert wurde, sich einer ärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung zu unterziehen, und ob er diese... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß eine Verweigerung des Alkotests grundsätzlich dieselbe Verwerflichkeit aufweist wie eine erwiesene Alkoholbeeinträchtigung. Diese Verwerflichkeit ergibt sich aber nicht aus dem gegenüber den einschreitenden Straßenaufsichtsorganen an d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verwerflichkeit einer Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, wobei der Bf erst 5 1/4 Stunden nach dem relevanten Lenkzeitpunkt eine Blutabnahme verlangt hat (Werte zwischen 0,11 und 0,15 Prom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/16 92/02/0226 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung, sich entsprechend einer Aufforderung nach § 5 Abs 4 StVO einem Arzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, ist nicht von einer tatsächlichen Alkoholbeeinträchti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 sowie den §§ 19, 20 und 21 FrG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde ging davon aus, daß der Beschwerdeführer vom Bezirksgericht Vöcklabruck mit rechtskräftigem Urteil vom 17. August 1995 wegen des Vergehens der Heh... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §99 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 lita;
Rechtssatz: Übertretungen der StVO sind dann als schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd § 18 Abs 2 Z 2 FrG 1993 anzusehen, wenn die Strafbestimmung des § 99 Abs 1 StVO oder die des § 99 Abs 2 lit a StVO zur Anwendung kam.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. Februar 1995 um 4.20 Uhr in L. auf dem östlichen Parkplatz eines näher angeführten Hotels ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt. In der Folge habe er trotz Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht, welches den Verdacht gehabt habe, daß er das Fahrzeug in eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Dezember 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. November 1995 um 21.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort sich als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft mittels Alkomat von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werde... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. Juli 1993 um 2.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 17.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage) v... mehr lesen...
Zu I. (Bescheid vom 10. Dezember 1996, Zl. Senat-WN-95-449): Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am "3. August 1995 gegen 0.00 Uhr" einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, sei dort Beteiligter eines Verkehrsunfalles mit Personen- und Sachschaden gewesen und habe am 3. August 1995 um 1.25 Uhr in bzw. bei seinem (örtlich umschriebenen) Hau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/23 95/02/0567 1 Stammrechtssatz Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO, ist es rechtlich unerheblich, ob im Zuge des darauffolgenden Verwaltungsstrafverfahrens der Beweis er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/02/0153 1 Stammrechtssatz Die Annahme, daß sich die Anstiegsphase bei einem Sturztrunk besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 und Abs 2a lit b StVO kommt es auf Ort und Zeit der Verweigerung der Atemluftprobe, nicht auf Ort u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te;
Rechtssatz: Selbst unter dem Blickwinkel, daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit des zu Untersuchenden möglichst gering gehalten werden soll - kann der Begriff der "nächstgelegenen" Dienststelle in § 5 Abs 4 StVO nicht wörtlich genommen und derart übers... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/08 96/02/0362 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen § 5 Abs 2 und 4 StVO idF der 19ten StVO-Nov ist von den die Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, betreffenden Worten des § 99 Abs 1 lit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVONov 19te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/23 95/02/0567 1 Stammrechtssatz Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO, ist es rechtlich unerheblich, ob im Zuge des darauffolgenden V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die (bis 7. Juni 1996 befristete) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 30 Monaten, gerechnet ab der am 2. Oktober 1995 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides vom 28. September 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gemäß § 75a Abs. 1 lit... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 28. September 1995 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 3 und 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, entzogen und es wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG einer gegen diesen Bescheid einzubringenden Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit dem nun angefochtenen Bescheid vom 30. November 1995 wurde die dagegen vom Besch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 12. Dezember 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen, wobei ausgesprochen wurde, daß gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von 16 Monaten, gerechnet ab der Abnahme des Führerscheins am 30. April 1995, somit bis einschließlich 30. August 1996, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 3 Stammrechtssatz Die Feststellung des Sachverhaltes kommt keineswegs nur am Unfallsort in Betracht; die Mitwirkungspflicht besteht jedenfalls so lange, als die Untersuchungen noch ein brauchbares Ergebnis zeigen können (Hinweis E 13.3.1981, 02/22... mehr lesen...