IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Zeller über die Beschwerde des Herrn J. W. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 21.2.2017, Zl. MA 67-RV-110549/6/7, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der StVO 1960, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG... mehr lesen...