Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2 StVO 1960 §97 Abs5 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer lenkte - nach den unbestritten gebliebenen Feststellungen der belangten Behörde - am 5. Oktober 1997 auf einer Freilandstraße einen Pkw und wurde im Zuge der Durchführung eines Planquadrates von einem am rechten Fahrbahnrand stehenden Organ der Straßenaufsicht mit einem rot beleuchteten Anhaltestab, den das Straßenaufsichtsorgan auf den Beschwerdeführer gerichtet auf und ab schwenkte, zum Anhalten aufgefordert. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK 7. ZP Art4 StGB §269 StVO 1960 §97 Abs5 StVO 1960 §99 Abs6 litc StGB § 269 heute StGB § 269 gültig ab 01.01.1975 StVO 1960 § 97 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich der Einschreiter gegen von ihm als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gewertete Amtshandlungen eines Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wels, nämlich des Inspektor H M, am 8. September 1978, die er folgendermaßen zusammenfaßt: römisch eins. 1. Mit der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich der Einschreiter gegen von ihm als Akte unmit... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3 StGG Art8 KFG 1967 §102 Abs5 KFG 1967 §134 StVO 1960 §97 Abs5 VfGG §15 Abs2 VStG §35 lita B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...