1 Mit Straferkenntnis der amtsrevisionswerbenden Behörde vom 6. Juli 2023 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe am 12. April 2023 um 21:42 Uhr als Lenker eines näher bestimmten E-Scooters mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h an einer näher bestimmten Örtlichkeit einen Radweg benützt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder seien, verboten und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Z 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorgelegen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §1 StVO 1960 §8 Abs4 StVO 1960 §88b Abs1 StVO 1960 §95 Abs1a VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 StVO 1960 §... mehr lesen...