Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Verwendet eine Zeugin den Begriff "Zurückspringen", so bringt sie damit jedenfalls zum Ausdruck, dass sie infolge des Fahrmanövers des Beschuldigten auf dem Schutzweg die Fahrbahn nicht wie beabsichtigt überqueren konnte. Dies allein erfüllt den Tatbestand des § 9 Abs 2 StVO. Es kann daher dahin stehen, ob zusätzlich noch Schulkinder am Überq... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist an einer Kreuzung der Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt, so ist (gemäß § 35 Abs 4 StVO 1960) die Bestimmung des § 9 Abs 2 über das Verhalten bei einem durch Bodenmarkierungen kundgemachten Schutzweg nicht anwendbar. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0299 E 8. November 1985 VwSlg 11933 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Ist an einer Kreuzung der Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt, so ist (gemäß § 35 Abs 4 StVO 1960) die Bestimmung des § 9 Abs 2 über das Verhalten bei einem durch Bodenmarkierungen kundgemachten Schutzweg nicht anwendbar. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz sprach mit Straferkenntnis vom 7. November 1972 aus, der Beschwerdeführer habe am 12. Mai 1972 gegen 10.00 Uhr den LKW T ......, vom Boznerplatz in Lienz kommend, in die durch Lichtzeichen geregelte sogenannte Bahnhofskreuzung eingelenkt, sei nach rechts in die Tiroler Straße abgebogen, um in Richtung Amlacherstraße weiterzufahren und habe dabei eine auf den dortigen Schutzweg gehende Fußgängerin behindert. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung n... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig von der eingehaltenen Geschwindigkeit erfüllt die tatsächlich eingetretene Gefährdung oder Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg (auch mit Schrittgeschwindigkeit) den Tatbestand nach § 9 Abs 2 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1974:1973000334.X02 ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Ur... mehr lesen...