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StVONorm
StVO 1960 §9 Abs2Rechtssatz
Unabhängig von der eingehaltenen Geschwindigkeit erfüllt die tatsächlich eingetretene Gefährdung oder Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg (auch mit Schrittgeschwindigkeit) den Tatbestand nach § 9 Abs 2 StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000334.X02Im RIS seit
16.08.2021Zuletzt aktualisiert am
16.08.2021