Entscheidungen zu § 89 Abs. 2 StVO 1960

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TE UVS Tirol 2006/05/22 2006/20/0873-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 25.01.2006 um 17.00 Uhr Tatort: Stans auf der A 12 bei km 46,500 in Richtungsfahrbahn Innsbruck Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben als LenkerIn des angeführten mehrspurigen Fahrzeuges, welches auf einer Freilandstraße, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle bei Dämmerung zum Stillstand gekommen ist, nicht unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen heranna... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.05.2006

RS UVS Kärnten 1998/03/09 KUVS-203/1/98

Rechtssatz: Die Beleuchtungspflicht stillstehender Fahrzeuge besteht nur hinsichtlich fahrbereiter, verkehrstüchtiger Fahrzeuge. Für betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge gilt die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO, wonach diese bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Aufstellung einer geeigneten Warneinrichtung abzusichern sind; eine zusätzliche Beleuchtung wird in einem solchen Fall vom Gesetz nicht gefordert (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 9.12.1968, Zl.: 1261/67). (Einstellung des Verfahrens) ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.03.1998

RS UVS Kärnten 1993/05/28 KUVS-1514/6/92

Rechtssatz: Stellt die Beschwerdeführerin ihren PKW derart vor einer Haus- bzw Betriebseinfahrt ab, sodaß die Benützung dieser Ein- bzw Ausfahrt auf Grund der Standposition des PKW's der Beschwerdeführerin durch andere PKW's unmöglich war, ist die vom einschreitenden Polizeibeamten veranlaßte Abschleppung nicht rechtswidrig. Dies vor allem im Hinblick auf die Bestimmungen der § 24 Abs 3 lit b, § 89 Abs 2, Abs 2a, § 94a Z 15 StVO. Eine Haus- und Grundstückseinfahrt ist dann vorhanden, wenn ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.05.1993

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