Entscheidungsgründe: Am 27. Juni 1986 trieb der Zweitbeklagte auf der Landesstraße 232 im Gemeindegebiet von Neustift im Stubaital bei Km 7,4 mehrere Kühe des Erstbeklagten taleinwärts. Der mit seinem PKW mit dem Kennzeichen T * talauswärts fahrende Kläger stieß mit diesem Fahrzeug gegen eine der Kühe; dabei entstand am Fahrzeug ein Schaden in der Höhe von S 43.782,--. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes unter Eingeständnis eines Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 31. Oktober 1985 ereignete sich im Gemeindegebiet von Großsölk auf der Landesstraße 704 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Begleiter eines Viehtriebes und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs mit dem pol. Kennzeichen St 350.284 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeuges. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles vom Strafgericht rechtskräftig verurteilt. Der Kläger wurde mit seinen A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIhStVO §80 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 4 : 1 zugunsten des Viehtreibers, der nicht verhinderte, daß das Vieh auch auf die linke Straßenseite gelangte, gegenüber 2,8 Sekunden reaktionslos mit einhundertacht km/h w... mehr lesen...
Norm: StVO §80
Rechtssatz:
Bei Dämmerung oder Dunkelheit benötigt ein Viehtrieb von immerhin siebzehn Jungtieren, die wegen des Almabtriebes sehr nervös und unruhig sind, auf einer Bundesstraße zumindest einen dritten Treiber, der die Tiere dazu veranlaßt, jeweils am rechten Fahrbahnrand zu gehen.
Entscheidungstexte 2 Ob 202/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIh ABGB §1320 B2StVO §80 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1320 heute ABGB § 1320 gültig ab 24.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2019 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 A ABGB §1320 B2StVO §80 ABGB § 1320 heute ABGB § 1320 gültig ab 24.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2019 ABGB § 1320 gültig von 01.01.1917 bis 23.07.2019 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABG... mehr lesen...
Norm: StVO §80
Rechtssatz:
Aus dem ersten Satz des § 80 Abs 2 StVO folgt nicht, daß bei jedem Viehtrieb je drei Tiere in einer Gruppe von einem Treiber geführt werden müßten. Aus dem ersten Satz des Paragraph 80, Absatz 2, StVO folgt nicht, daß bei jedem Viehtrieb je drei Tiere in einer Gruppe von einem Treiber geführt werden müßten.
Entscheidungstexte 8 Ob 152/73 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §19 AIIcStVO §76StVO §80
Rechtssatz:
§ 19 StVO kann nicht auf einen Viehtrieb angewendet werden. Für diesen gelten die Regeln des § 80 StVO, zu denen ergänzend nur § 76 StVO herangezogen werden kann. Paragraph 19, StVO kann nicht auf einen Viehtrieb angewendet werden. Für diesen gelten die Regeln des Paragraph 80, StVO, zu denen ergänzend nur Paragraph 76, StVO herangezogen werden kann.
Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 B2StVO §80 ABGB § 1320 heute ABGB § 1320 gültig ab 24.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2019 ABGB § 1320 gültig von 01.01.1917 bis 23.07.2019 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
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Norm: ABGB §1320 B2StVO §80 ABGB § 1320 heute ABGB § 1320 gültig ab 24.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2019 ABGB § 1320 gültig von 01.01.1917 bis 23.07.2019 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
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Norm: ABGB §1304 BIIh ABGB §1320 B2StVO §80 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1320 heute ABGB § 1320 gültig ab 24.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2019 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 AStVO §80 ABGB § 1320 heute ABGB § 1320 gültig ab 24.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2019 ABGB § 1320 gültig von 01.01.1917 bis 23.07.2019 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
D... mehr lesen...
Norm: StVO §80
Rechtssatz:
Die Vorschrift des § 80 StPolO ist eine allgemein verbindliche und kann auch durch einen angeblichen Ortsgebrauch nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Vorschrift des Paragraph 80, StPolO ist eine allgemein verbindliche und kann auch durch einen angeblichen Ortsgebrauch nicht außer Kraft gesetzt werden.
Entscheidungstexte 3 Ob 221/54 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §80
Rechtssatz:
Interessen des landwirtschaftlichen Betriebes und eine angebliche "Ortsüblichkeit" beim Treiben von Vieh können, soweit sie mit den Vorschriften der StPolO in Widerstreit geraten, nicht berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte 2 Ob 688/51 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 688/51 European C... mehr lesen...