Entscheidungen zu § 54 Abs. 2 StVO 1960

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/2/11 LVwG-1-22/2020-R17

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Stefanie Wachter über die Beschwerde des K E, M, vertreten durch Stieger Rechtsanwalt GmbH, Bregenz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 13.12.2019 betreffend eine Übertretung nach der StVO, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis be... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 11.02.2020

RS Lvwg 2020/2/11 LVwG-1-22/2020-R17

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.02.2020 Norm: StVO 1960 §52 lita Z7aStVO 1960 §54 Abs2
Rechtssatz: Eine Zusatztafel (zu einem LKW Fahrverbot) mit der Aufschrift: „Ausgenommen Abhol- und Zubringerdienste“ ist leicht verständlich. (Die Auslegung des Beschuldigten, dass jeder, der etwas im Gemeindegebiet zubringt oder abholt, diese Strecke nutzen darf, ganz egal, wo genau der Ort der Lieferung oder Abho... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.02.2020

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