Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a;
Rechtssatz: Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen wurde, deren Ergebnis als Fest... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. August 1991 um 0.25 Uhr einen Pkw alkoholbeeinträchtigt an einem bestimmten Ort in Frastanz gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Um die allfällige Einwirkung eines R... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 1 Stammrechtssatz Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also eine Verfälschung des Wertes auszuschließen, darf die Untersuchung nach den Verwendungsrichtlinien für Atemalko... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 16. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 11. April 1989 um 19,30 Uhr im Bereiche eines näher bezeichneten Tatortes einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zust... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;B-VG Art140 Abs7;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO hat als Feststellung des Grades der Alkoholbeeinträchtigung zu gelten (Hinweis E 26.9.1990, 90/02/0047). Dem Bf wurde "in Anbetracht des Erg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 10. November 1989 um 23.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "auf der Steininger Gemeindestraße (Str.km 1,980) aus Richtung Steyregg kommend in Fahrtrichtung Luftenberg" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Die Berufungsbehörde ging entsprechend ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 30. September 1989 um 3,00 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug "im Stadtgebiet Freistadt auf der Bahnhofstraße vom Stadtzentrum kommend bis auf Höhe der Kreuzung mit der Ginzkeystraße" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Die Berufungsbehörde g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 20. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 4 lit. c in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 bestraft, weil sie sich am 18. Jänner 1990 gegen 16.35 Uhr in Wien 10., Patrubangasse 9 (Wachzimmer), geweigert habe, sich dem Polizeiamtsarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl sie verdächtig gewesen sei, als Lenkerin eines dem Ken... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 4 Stammrechtssatz Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 4 Stammrechtssatz Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das Er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein "ordnungsgemäßer Alkotest" ist keine Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen § 5 Abs 4 lit c StVO (Hinweis E 13.5.1987, 87/18/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180162.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde, der Ausfertigung des mit ihr angefochtenen Bescheides und der Ausfertigung des mit ihr vorgelegten erstinstanzlichen Bescheides (der Bundespolizeidirektion Graz vom 1. August 1990, Zl. III/St-27.409/89) ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 1. August 1990 wurde der Beschwerdeführer unter anderem wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 2a lit. b StVO... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030268.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Oktober 1989 um 1.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, in einer Ausfertigung zusammengefaßten Bescheiden der Niederösterreichischen Landesregierung und des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. Oktober 1989 gegen 22.15 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, wobei er 1) auf der Höhe eines bestimmten Hauses der durch deutlich sichtbare Zeichen (Rotlicht einer Taschenlampe q... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 25. Februar 1990 um 20.30 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1.) obwohl ihr Verhalten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gestanden sei, nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt, indem sie sich während der Aufnahme des Sachverhaltes durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes v... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden ka... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020062.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Am 11. November 1988 erging gegen den Beschwerdeführer seitens der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer 7, Siebensterngasse 16, eine Anzeige, in welcher ihm zur Last gelegt wurde, an diesem Tag, nachdem er ein Kfz gelenkt hatte und der Verdacht bestand, alkoholisiert zu sein, der Aufforderung, "zwecks Atemluftuntersuchung-Alkomat in das hs. Koat zu kommen" nicht nachgekommen zu sein. In dem in der Folge von der Erstbehörde am 22. Dezember 1988 erlassenen Ladungsbescheid wurde die d... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 14. März 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 4. Mai 1989 gegen 0.20 Uhr auf der Bundesstraße 50 von Oberpullendorf kommend durch das Ortsgebiet von Stoob-Süd und weiter in Richtung Stoob einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VStG §25 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Gem § 5 Abs 4a StVO ist es unzulässig, das Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO mit der Behauptung zu bekämpfen, der untersuchte Lenker habe weniger oder gar keinen Alkohol kons... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte ist die Notwendigkeit einer Mundspülung nicht zu entnehmen (Hinweis E 15.5.1991, 90/02/0204). Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180111.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0096 1 Stammrechtssatz Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist, mit der Aufforderung zur Rechtfertigun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 14. Juni 1988 um 18.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 65 von Ilz nach Großwilfersdorf und von dort weiter auf der Gemeindestraße zum Gasthaus X gelenkt, wobei er sich vor dem Gasthaus um 18.45 Uhr nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einer Aufforderung zur Vornahme der Atemluftprobe mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2 a lit b StVO (Alkomat) ist auch dann zu entsprechen, wenn das auffordernde Straßenaufsichtsorgan nur berechtigt is... mehr lesen...