Norm: StVO §49 Abs1StVO §50 Z1
Rechtssatz: Schutzzweck des Gefahrenzeichens des § 50 Z 1 StVO ist, auf dauerbedingte Niveauunterschiede der Fahroberfläche hinzuweisen. Es verpflichtet den Kraftfahrzeuglenker, eine entsprechende Geschwindigkeit einzuhalten; (vergleiche § 49 Abs 1 StVO). Es ist aber nicht geeignet, eine ordnungsgemäße Absicherung eines bis zu 15 cm über die Straßenoberfläche herausragenden Kanaldeckels herzustellen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.6.1983 ereignete sich gegen 16,10 Uhr auf dem Fuchsbühelweg bei Villach im Bereich der Ausfahrt des Campingplatzes Mittewald ein Verkehrsunfall, an dem die damals im 11.Lebensjahr stehende Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 17.884 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Die Klägerin fuhr mit ihrem Fahrrad von der Campingplatzausfahrt in die Fa... mehr lesen...
Norm: StVO §49 Abs1StVO §50 Z4
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang" (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den die Vorrangstraße befahrenden Verkehrsteilnehmer auch zur Aufmerksamkeit auf den entfernteren Querverkehr, um auf eine erkennbare Mißachtung des Vorranges rechtzeitig reagieren zu können. Entscheidungstexte 8 Ob 148/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §49 Abs1StVO §50 Z15
Rechtssatz: Eine Verbindung des Gefahrenzeichens "Andere Gefahr" mit der Zusatztafel "Kurzone" bezweckt den Schutz von Kurgästen. Es kommt nicht darauf an, ob in der Nähe Kureinrichtungen vorhanden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 59/72 Entscheidungstext OGH 27.10.1972 2 Ob 59/72 Veröff: ZVR 1973/103 S 135 (dort falsch mit 2 Ob 29/72... mehr lesen...
Norm: StVO §49 Abs1StVO §50 Z5
Rechtssatz: Der Verkehrsteilnehmer hat nicht das Recht, ein Gefahrenzeichen zu mißachten, weil dieses seiner Meinung nach überflüssig oder unzweckmäßig angebracht ist. Entscheidungstexte 2 Ob 94/70 Entscheidungstext OGH 21.05.1970 2 Ob 94/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2StVO §20 Abs3 IIIStVO §49 Abs1StVO §50 Z4
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang" (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den Fahrzeuglenker im Sinne der Vorschrift des § 49 Abs 1 StVO jedenfalls, sein erhöhtes Augenmerk darauf zu richten, ob die Fahrbahn im Bereiche der ihm als Gefahrenstelle angekündigten Kreuzung frei sei, es verhält ihn aber, weil es auch die Ankündigung enthält, daß die einmündigenden... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §49 Abs1
Rechtssatz: Wer mit unverminderter Geschwindigkeit in eine durch gut sichtbare Zeichen als gefährlich gekennzeichnete Kurve einfährt, handelt fahrlässig. Entscheidungstexte 11 Os 16/66 Entscheidungstext OGH 24.03.1966 11 Os 16/66 Veröff: ZVR 1966/286 S 278 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 ff IId1StVO §20 Abs1StVO §49 Abs1
Rechtssatz: Verschulden eines Kraftfahrzeug - Lenkers, der ein Gefahrenzeichen nach § 50 Z 15 StVO 1960 übersieht und mit unverminderter Geschwindigkeit von hundert Kilometer pro Stunde weiterfährt. Entscheidungstexte 2 Ob 181/65 Entscheidungstext OGH 09.09.1965 2 Ob 181/65 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §49 Abs1StVO §50 Z4
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang" ist im Sinne des § 49 Abs 1 StVO als Gefahrenzeichen zu beachten und läßt es nicht zu, schlechthin auf den einzuräumenden Vorrang zu vertrauen. Entscheidungstexte 11 Os 118/64 Entscheidungstext OGH 01.10.1964 11 Os 118/64 Veröff: ZVR 1965/105 S 123 ... mehr lesen...