Entscheidungen zu § 46 Abs. 6 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2014/8/21 Ro 2014/11/0068

Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.08.2014

RS Vwgh 2014/8/21 Ro 2014/11/0068

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der besonderen Regeln für Einsatzfahrzeuge in der StVO 1960 ist davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht (und wegen des Verweises in § 22 Abs. 4 auf § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.08.2014

RS Vwgh 2014/8/21 Ro 2014/11/0068

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5;StVO 1960 §2 Abs1 Z25;StVO 1960 §26;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Den für Einsatzfahrzeuge geltenden Sonderbestimmungen der StVO 1960 lässt sich entnehmen, dass gerade wegen des Umstandes, dass Einsatzfahrzeuge von wesentlichen Verkehrsregeln, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, ausgenommen sind und bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.08.2014

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