Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, am 24.3.1992, um 17.20 Uhr, in Wien, S-Allee, Kreuzung E-straße, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W-22 Fußgängern und Radfahrern, die sich auf einem Schutzweg befanden, nicht das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht zu haben. Hiedurch habe der Berufungswerber die Bestimmung des §9 Abs2 StVO verletzt, weswegen gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe von S 1.000,--... mehr lesen...
Rechtssatz: Behindert und gefährdet ein Fahrzeuglenker auf einer durch eine Verkehrslichtsignalanlage geregelten Kreuzung beim Einbiegen nach links die bei Grünlicht den Schutzweg benützenden Fußgänger, so ist dieses Verhalten der Bestimmung des §38 Abs4 2 Satz StVO zu unterstellen. Schlagworte Schutzweg, Fußgänger, Behinderung, Verkehrslichtsignalanlage, abbiegendes Kraftfahrzeug, Tatanlastung mehr lesen...