Entscheidungsgründe: Am 30. Juli 1987 ereignete sich gegen 6.15 Uhr im Bereich der Kreuzung der Ein- und Ausfahrt der Reichenfelser Gemeindestraße mit der Obdacher Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem Josef S*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen K 130.447 und Johann W*** als Lenker des Rettungsfahrzeuges mit dem Kennzeichen K 139.205 beteiligt waren. Die Beklagte ist der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Das im Zuge einer Einsatzfahrt entgegen einer E... mehr lesen...
Norm: StVO §22 Abs1StVO §26 Abs1
Rechtssatz: Die Nichtbetätigung des Folgetonhorns eines Einsatzfahrzeugs kann unter Umständen (zB bei schlechten Sichtverhältnissen) ein Verschulden begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 80/68 Entscheidungstext OGH 29.03.1968 2 Ob 80/68 Veröff: ZVR 1969/49 S 40 2 Ob 124/07k Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §19 Abs2 AIIb2StVO §19 Abs2 BIIStVO §22 Abs1StVO §26 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Personenkraftwagen - Lenkers, der bei schlechten Sichtverhältnissen den Vorrang eines Roten - Kreuz - Wagens mißachtet, dessen Fahrer das Folgetonhorn nicht betätigt. Entscheidungstexte 2 Ob 80/68 Entscheidungstext OGH 29.03.1968 2 Ob 80/6... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §22 Abs2KFG 1955 §90StVO §26 Abs1
Rechtssatz: Bei Einsatzfahrten sind die vorgesehenen besonderen Warnzeichen derart zu geben, daß sich andere Verkehrsteilnehmer danach einrichten können. Entscheidungstexte 9 Os 26/61 Entscheidungstext OGH 06.06.1961 9 Os 26/61 Veröff: EvBl 1961/393 S 495 = SSt XXXII/53 = RZ 1961,140 = ZVR 1961/336 S 282 ... mehr lesen...
Norm: StVO §26 Abs1
Rechtssatz: Ein Einsatzfahrzeug darf seinen Vorrang nur in Anspruch nehmen, wenn es gehörig - durch Blaulicht und zeitgerechte entsprechende akustische Signale - kenntlich gemacht ist. Entscheidungstexte 9 Os 73/61 Entscheidungstext OGH 30.05.1961 9 Os 73/61 Veröff: ZVR 1961/303 S 251 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §26 Abs1
Rechtssatz: Ein nicht bevorzugter Straßenbenützer kann sich dann nicht mit Erfolg darauf berufen, daß ein auf einer Fahrt zu Hilfeleistungen befindliches Fahrzeug der Feuerwehr ohne Abgabe der üblichen Feuerwehrsignale gefahren ist, wenn das Feuerzeug der Feuerwehr eine Ausnahme von den Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen für sich nicht in Anspruch genommen hat. Bei Unterlassen der Abgabe der üblichen Feuerwehrsigna... mehr lesen...