Norm
StVO §22 Abs1Rechtssatz
Die Nichtbetätigung des Folgetonhorns eines Einsatzfahrzeugs kann unter Umständen (zB bei schlechten Sichtverhältnissen) ein Verschulden begründen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0075034Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.02.2023