Entscheidungen zu § 24 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/26 85/18/0170

Mit Straferkenntnis vom 1. September 1983 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien die Beschwerdeführerin schuldig, sie habe am 16. Mai 1981 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr in Wien 1, Akademiestraße 10, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich beschilderten Parkverbot abgestellt und 2.) die Tafel "Arzt im Dienst" mißbräuchlich verwendet. Sie habe dadurch Verwaltungsübertretungen nach 1.) § 24 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a der Straßen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/21 89/17/0124

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. September 1988 von 11.25 Uhr bis 12.30 Uhr in Wien III, Fasangasse 17, ein dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1990

RS Vwgh 1990/12/21 89/17/0124

Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §3 Abs1 litc;StVO 1960 §24 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1992, 46;
Rechtssatz: Bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe muß es sich um einen konkreten Fall der ärztlichen Hilfeleistung handeln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/19 89/18/0134

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 erlassenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 22. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1988 von 16.20 Uhr bis 16.50 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug in Wien 3, auf der Landstraßer Hauptstraße vor ONr. 5, im Kreuzungsbereich der Unteren Viaduktgasse, 1) in einem deutlich beschilderten Halteverbotsbereich, 2) im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1990

RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0134

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs5;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, einen Ersatzteil für das im PKW des Arztes befindliche Personenrufgerät zu besorgen, stellt ebensowenig ärztliche Hilfeleistung für einen bestimmten Patienten dar, wie etwa dringend notwendige Reparaturen am PKW des Arztes selbst oder die Notwendigkeit, zur Diagnose oder Therapie notwendige Instrumente, zB Blutdruckmesser,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1990

RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0134

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs5;
Rechtssatz: § 24 Abs 5 StVO setzt nicht voraus, daß es sich um eine dringende Leistung ärztlicher Hilfe handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989180134.X02 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 18.09.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1990

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