RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0134

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs5;

Rechtssatz

§ 24 Abs 5 StVO setzt nicht voraus, daß es sich um eine dringende Leistung ärztlicher Hilfe handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180134.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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