Begründung: Anna W***, die eine Kollegin besuchen wollte, stellte ihren bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW am 8. Oktober 1985 auf einer Gemeindestraße in Ilz derart ab, daß das Fahrzeug 1,2 m in die 5,5 m breite Fahrbahn hineinragte. Es war dämmrig aber noch nicht finster. Anna W*** ging in das Haus hinauf und hörte kurz danach das Geräusch des Unfalles, der sich auf folgende Art ereignete: Ferdinand M*** fuhr mit seinem bei der klagenden Partei haftpflichtversic... mehr lesen...
Norm: StVO §24 Abs3 litc
Rechtssatz: Vom Freibleiben zweier Fahrstreifen kann nur dann gesprochen werden, wenn die restliche Fahrbahnbreite mindestens fünf Meter beträgt. VwGH vom 20.05.1968, Z 1352/67; Veröff: ÖJZ 1969/121 S 222 Entscheidungstexte 2 Ob 50/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 2 Ob 50/83 Auch; Beisatz: § 24 Abs 3 lit d StVO. (T1) Veröff: ZVR 1984/220 S 224 ... mehr lesen...
Norm: StVO §24 Abs3 litd
Rechtssatz: Verstoß gegen § 24 Abs 3 lit d StVO, wenn ausgehend von einer Breite der gesamten Fahrbahn von 6,2 Meter, nur 4,63 Meter der Fahrbahn für den fließenden Verkehr, somit aber weniger als zwei Fahrstreifen (vgl ZVR 1981/214 ua) frei bleiben. Entscheidungstexte 2 Ob 50/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 2 Ob 50/83 Veröff: ZVR 1984/220 S 224 ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Haugsdorf vom 15.Juli 1981, GZ. U 162/80-15, wurde der am 1.April 1928 geborene Landwirt Walter A des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 7.August 1980 in Pernersdorf dadurch, daß er seinen Mähdrescher auf der Fahrbahn der Bundesstraße 45 parkte, obwohl es sich hiebei um eine Fahrbahn mit Gegenverkehr, bei der nicht wenigstens zwei Fahrstreifen freibli... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStVO §24 Abs3 litd
Rechtssatz: § 24 Abs 3 lit d StVO stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Folgeverkehrs dar; daher ist der Risikozusammenhang zwischen einem Verstoß gegen diese
Norm: und einer durch einen Auffahrunfall bewirkten Körperverletzung zu bejahen. Entscheidungstexte 9 Os 109/82 Entscheidungstext OGH 17.08.1982 9 Os 109/82 Veröff: SSt 53/48 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §24 Abs3 litd
Rechtssatz: § 24 Abs 3 lit d StVO ist eine Schutznorm zugunsten des fließenden Verkehrs. Entscheidungstexte 8 Ob 99/81 Entscheidungstext OGH 21.05.1981 8 Ob 99/81 Veröff: ZVR 1982/94 S 76 9 Os 109/82 Entscheidungstext OGH 17.08.1982 9 Os 109/82 Veröff: SSt 53/48 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs2 IIStVO §24 Abs3 litd
Rechtssatz: Lastkraftwagen - Lenker, der entgegen § 24 Abs 3 lit d StVO parkt, wodurch ein im Ortsgebiet mit neunundsiebzig km/h fahrender Personenkraftwagen - Lenker mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt, ist durch Verschuldensteilung 3 : 1 zu seinen Gunsten nicht benachteiligt. Entscheidungstexte 8 Ob 9... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIiABGB §1304 CStVO §24 Abs3 litd
Rechtssatz: Wenn jemand trotz seines Wissens um den hier eifrig betriebenen Rodelsport und obwohl er sich selbst auch als Rodelsportler betätigte, sein Fahrzeug dergestalt unfallsträchtig geparkt hat, daß für jedermann erkennbar ein Unfall eines Rodlers durch ein Auffahren darauf mit hoher Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war, ist sein verbotswidriges Parken besonders gefährlich, daher Verschu... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z5StVO §24 Abs3 litc
Rechtssatz: Von drei Fahrbahnbreiten kann nur dann gesprochen werden, wenn die Breite der Fahrbahn mindestens 7,50 Meter ausmacht. VwGH vom 04.05.1960, Zl 2379/59, 2380/59; Beisatz: Von zwei Fahrbahnbreiten kann nur dann gesprochen werden, wenn die Breite der Gesamtfahrbahn mindestens fünf Meter beträgt. (T1) Veröff: ZVR 1961/8 S 11 GlRS VwGH vom 09.05.1963, Zl 52/63; Beisatz: Die Breite eines Fahrstr... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2StVO §24 Abs3
Rechtssatz: § 23 Abs2, 24 Abs 3 StVO bezwecken die möglichst weitgehende Freihaltung der Fahrbahn, um die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Sie bezwecken aber nicht - was geradezu unmöglich ist - zu verhindern, daß jemand auf ein sichtbares, abgestelltes Fahrzeug anstößt, weil er es an jeder Aufmerksamkeit fehlen läßt. Entscheidungstexte 2 Ob 222/74... mehr lesen...