Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. August 2010 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Februar 2010 um 00.05 Uhr an einem näher genannten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Taxis dieses Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" aufgestellt, somit dieses nicht beachtet. Er habe dadurch eine Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen, weshalb über ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: L71013 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs3a; StVO 1960 §24 Abs1 lita; StVO 1960 §24 Abs1 litj; StVO 1960 §24 Abs2a;TaxibetriebsO NÖ 1994 §18 Abs1;TaxibetriebsO NÖ 1994 §18 Abs3;VwRallg; StVO 1960 § 23 heute StVO 1960 § 23 ... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer hat am 15. Februar 2008 in 1060 Wien, Mariahilferstraße 57-59, als Lenker einen Personenkraftwagen im Bereich des Vorschriftzeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "Montag bis Freitag (werktags), von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen sowie ausgenommen Fahrzeuge zum Aus- und Einsteigen" abgestellt und h... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2; StVO 1960 §23 Abs3a; StVO 1960 §24 Abs1 lita; StVO 1960 § 23 heute StVO 1960 § 23 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 23 gültig von 31.03.2013 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer stellte als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Taxis dieses Fahrzeug am 18.7.1999 um 02.15 Uhr in Wien 2, Südportalstraße gegenüber 1 Messehalle nicht am Rande der Fahrbahn ab, sondern in zweiter Spur. Das Beschwerdevorbringen befasst sich ausschließlich mit der Frage, ob das Abstellen gemäß § 23 Abs. 3a StVO zulässig gewesen sei. Der Verw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §23 Abs3a;StVO 1960 §24 Abs1 lita;
Rechtssatz: Unter dem Begriff des "Aus- oder Einsteigenlassens" kann bei Auslegung der (jedenfalls vom § 23 Abs. 2 StVO 1960 abweichenden) Ausnahmebestimmung des § 24 Abs 1 lit a StVO nicht auch das darüberhinausgehende Aufsuchen eines (späteren) Fahrgastes in einem Gebäude verstanden werden, weil nicht nur de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §23 Abs3a;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "angehalten" in § 23 Abs. 3a StVO ist wegen der gesetzlichen Bestimmung des Begriffes "Anhalten" missverständlich. Zum "Anhalten" (siehe § 2 Abs. 1 Z. 26 StVO) bedürfte der Lenker keiner ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Durch die Bestimmu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 4. November 1989 von 12.35 Uhr bis 12.40 Uhr in Linz, Rudolfstraße neben dem Haus Nr. 10, das dem Kennzeichen nach bestimmte Kraftfahrzeug im Bereich des auf Grund einer Zusatztafel auch für "Samstag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr" ge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs3a;StVO 1960 §24 Abs1 lita;
Rechtssatz: Davon, daß der Lenker eines Fahrzeuges iSd § 23 Abs 3a StVO lediglich "zum Aussteigenlassen oder Einsteigenlassen kurz gehalten" hat, kann für den Fall, daß der Lenker innerhalb eines Zeitraumes von fünf Minuten gehalten hat, während er einen Fahrgast nicht bloß einsteigen oder aussteigen ließ, keine Rede sein (Hinwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §23 Abs3a;StVO 1960 §24 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Unter den Begriff des "Einsteigenlassens oder Aussteigenlassens" kann bei Auslegung der (jedenfalls vom § 23 Abs 2 StVO abweichenden) Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 3 a StVO nicht auch das darüber hina... mehr lesen...