RS Vwgh 1991/1/23 90/02/0150

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Veröffentlicht am 23.01.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs3a;
StVO 1960 §24 Abs1 lita;

Rechtssatz

Davon, daß der Lenker eines Fahrzeuges iSd § 23 Abs 3a StVO lediglich "zum Aussteigenlassen oder Einsteigenlassen kurz gehalten" hat, kann für den Fall, daß der Lenker innerhalb eines Zeitraumes von fünf Minuten gehalten hat, während er einen Fahrgast nicht bloß einsteigen oder aussteigen ließ, keine Rede sein (Hinweis E 25.11.1985, 85/02/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020150.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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