Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §8 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verkehrsfläche, die durch auf beiden Seiten verlaufende Schienenstränge (hier: der Badner Bahn) iSd § 2 Abs 1 Z 10 StVO "abgegrenzt" wird und die in Anbetracht einer dort befindlichen Haltestelle zweier Straßenbahnlinien für den Fußgängerverkehr bestimmt i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z14;StVO 1960 §8 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verkehrsfläche, die durch auf beiden Seiten verlaufende Schienenstränge (hier: der Badner Bahn) iSd § 2 Abs 1 Z 10 StVO "abgegrenzt" wird und die in Anbetracht einer dort befindlichen Haltestelle zweier Straßenbahnlinien für den Fußgängerverkehr bestimmt i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. August 1989 um 00.19 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Puchenau ein Herrenfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Hiegegen richtet sich die v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. August 1989 um 00.19 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Puchenau ein Herrenfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Hiegegen richtet sich die v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. August 1989 um 00.19 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Puchenau ein Herrenfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Hiegegen richtet sich die v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. August 1989 um 00.19 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Puchenau ein Herrenfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Hiegegen richtet sich die v... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z11;
Rechtssatz: Auch bei einem für den Fußgängerverkehr bestimmten, von der Fahrbahn abgegrenzten Gehsteig (§ 2 Abs 1 Z 10 StVO) oder einem Gehweg (§ 2 Abs 1 Z 11 StVO) handelt es sich grundsätzlich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, für welche die Straßenverkehrsordnung gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Überbauung in Form von Arkaden nimmt einer Straße iSd § 2 Abs 1 Z 1 StVO nicht ihre rechtliche Qualifikation als Straße mit öffentlichem Verkehr. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020081.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z11;
Rechtssatz: Auch bei einem für den Fußgängerverkehr bestimmten, von der Fahrbahn abgegrenzten Gehsteig (§ 2 Abs 1 Z 10 StVO) oder einem Gehweg (§ 2 Abs 1 Z 11 StVO) handelt es sich grundsätzlich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, für welche die Straßenverkehrsordnung gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z11;
Rechtssatz: Auch bei einem für den Fußgängerverkehr bestimmten, von der Fahrbahn abgegrenzten Gehsteig (§ 2 Abs 1 Z 10 StVO) oder einem Gehweg (§ 2 Abs 1 Z 11 StVO) handelt es sich grundsätzlich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, für welche die Straßenverkehrsordnung gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §2 Abs1 Z11;
Rechtssatz: Auch bei einem für den Fußgängerverkehr bestimmten, von der Fahrbahn abgegrenzten Gehsteig (§ 2 Abs 1 Z 10 StVO) oder einem Gehweg (§ 2 Abs 1 Z 11 StVO) handelt es sich grundsätzlich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, für welche die Straßenverkehrsordnung gemä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Überbauung in Form von Arkaden nimmt einer Straße iSd § 2 Abs 1 Z 1 StVO nicht ihre rechtliche Qualifikation als Straße mit öffentlichem Verkehr. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020081.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 16. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 14. Juni 1989 um 9,50 Uhr im "Stadtgebiet von Krems auf der Scheidtenbergerstraße Höhe Kreuzung mit dem Bahnhofsplatz" sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gepar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 16. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 14. Juni 1989 um 9,50 Uhr im "Stadtgebiet von Krems auf der Scheidtenbergerstraße Höhe Kreuzung mit dem Bahnhofsplatz" sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gepar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 16. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 14. Juni 1989 um 9,50 Uhr im "Stadtgebiet von Krems auf der Scheidtenbergerstraße Höhe Kreuzung mit dem Bahnhofsplatz" sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gepar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 16. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 14. Juni 1989 um 9,50 Uhr im "Stadtgebiet von Krems auf der Scheidtenbergerstraße Höhe Kreuzung mit dem Bahnhofsplatz" sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gepar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z17;StVO 1960 §2 Abs1 Z3b;StVO 1960 §24 Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Straßenkreuzung büßt ihre Qualifikation als solche weder dadurch ein, daß der "gegenständliche Bereich des A-Platzes nur in östlicher Richtung und die B-Straße nur in nördlicher Richtung als Einbahnstraße befahren werden darf", n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z17;StVO 1960 §2 Abs1 Z3b;StVO 1960 §24 Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Straßenkreuzung büßt ihre Qualifikation als solche weder dadurch ein, daß der "gegenständliche Bereich des A-Platzes nur in östlicher Richtung und die B-Straße nur in nördlicher Richtung als Einbahnstraße befahren werden darf", n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z17;StVO 1960 §2 Abs1 Z3b;StVO 1960 §24 Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Straßenkreuzung büßt ihre Qualifikation als solche weder dadurch ein, daß der "gegenständliche Bereich des A-Platzes nur in östlicher Richtung und die B-Straße nur in nördlicher Richtung als Einbahnstraße befahren werden darf", n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z17;StVO 1960 §2 Abs1 Z3b;StVO 1960 §24 Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Straßenkreuzung büßt ihre Qualifikation als solche weder dadurch ein, daß der "gegenständliche Bereich des A-Platzes nur in östlicher Richtung und die B-Straße nur in nördlicher Richtung als Einbahnstraße befahren werden darf", n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe an einem näher bestimmten Tag im Jahr 1989 um n Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien 1, Kreuzung Operngasse 8 - Opernring (Neben- und Hauptfahrbahn) 1) das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, sondern sei in die Kreuzung eingefahren, weiters habe er 2) das Verkehrszeichen "vorgeschrieben... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe an einem näher bestimmten Tag im Jahr 1989 um n Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien 1, Kreuzung Operngasse 8 - Opernring (Neben- und Hauptfahrbahn) 1) das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, sondern sei in die Kreuzung eingefahren, weiters habe er 2) das Verkehrszeichen "vorgeschrieben... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2283/80 E 12. November 1980 RS 1 Stammrechtssatz Auch ein mit der Tafel "Privatweg - bis auf Widerruf gestatteter Durchgang" gekennzeichneter Weg ist eine Straße mit öffentlichem Verkehr. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr European Case L... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §2 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2283/80 E 12. November 1980 RS 1 Stammrechtssatz Auch ein mit der Tafel "Privatweg - bis auf Widerruf gestatteter Durchgang" gekennzeichneter Weg ist eine Straße mit öffentlichem Verkehr. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr European Case L... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Mai 1984 wurde die Beschwerdeführerin - unter teilweiser Neufassung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. November 1983 - schuldig erkannt, sie sei am 12. November 1982 um 21.23 Uhr in Wien 16, Maroltingergasse - Steinbruchstraße, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächl... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Mai 1984 wurde die Beschwerdeführerin - unter teilweiser Neufassung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. November 1983 - schuldig erkannt, sie sei am 12. November 1982 um 21.23 Uhr in Wien 16, Maroltingergasse - Steinbruchstraße, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO ist dem "Anhalten" iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO nicht gleichzuhalten. Die Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO ist dem "Anhalten" iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO nicht gleichzuhalten. Die Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 5. Juli 1988 um 10.30 Uhr auf der A-Brücke in Wien als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Verbotszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 Z. 10a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 900,-- (Ersat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 13. Juli 1988 um 22.11 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien mit einer Geschwindigkeit von 127 km/h gefahren und habe dabei die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 Z. 10a StVO begange... mehr lesen...