Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz:
Ein Weg, der allgemein für die Zufahrt zu und die Abfahrt von einer Ortschaft benützt wird, ist nicht als Feldweg zu werten, auch wenn er nicht mit einer Ortstafel versehen ist.
Entscheidungstexte 2 Ob 337/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 2 Ob 337/68 Veröff: ZVR 1969/234 S 205 Eu... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 AIIaStVO §19 Abs1 AIIcStVO §19 Abs6 BVIcStVO §19 Abs6 BVIf
Rechtssatz: Auf den Abfahrten und Zufahrten innerhalb eines Parkplatzes findet die Rechtsregel des § 19 Abs 1 StVO Anwendung. Auf den Abfahrten und Zufahrten innerhalb eines Parkplatzes findet die Rechtsregel des Paragraph 19, Absatz eins, StVO Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 188/68 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §19 Abs4StVO §19 Abs6StVO §50 Z5
Rechtssatz:
Die Aufstellung des Gefahrenzeichens "Achtung Vorrangverkehr" hat nicht zur Folge, daß jene Verkehrsfläche, auf der sich die hienach wartepflichtigen Fahrzeuge befinden, unter allen Umständen als Straße im Sinne der Begriffsbestimmung des § 2 Abs 1 Z 17 StVO gilt. Die Aufstellung des Gefahrenzeichens "Achtung Vorrangverkehr" hat nicht zur Folge, daß jene Verkehrs... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIa
Rechtssatz:
Ein mit dem rechten Räderpaar am Bankett und mit dem linken auf der Fahrbahn stehender Personenkraftwagen, der im Begriff ist, sich in den Verkehr einzuordnen, hat den Vorrang des fließenden Verkehrs zu wahren.
Entscheidungstexte 2 Ob 101/68 Entscheidungstext OGH 06.06.1968 2 Ob 101/68 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: 1. Straßenteile sind nur dann rechtlich nicht der Fahrbahn zuzuzählen, wenn die Absicht der Straßenverwaltung, die Randteile einer Straße ausschließlich anderen Zwecken als dem Fahrzeugverkehr zu widmen, den Straßenbenützern augenfällig wird. 2. Dies kommt durch die vollkommen verschiedene Oberflächenbeschaffenheit, wie etwa beim Straßenbankett, zum Ausdruck. Entsch... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §19 Abs6StVO §37 Abs5StVO §38 Abs3
Rechtssatz:
Fahrzeuge, die aus Nebenfahrbahnen an eine besonders geregelte Kreuzung kommen und in der freigegebenen Richtung fahren, haben den Vorrang gegenüber den aus der Hauptfahrbahn einbiegenden Fahrzeugen.
Entscheidungstexte 2 Ob 244/67 Entscheidungstext OGH 20.10.1967 2 Ob 244/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §14 Abs3StVO §19 Abs6StVO §20 Abs1 ID ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenfahrers, der durch sein Reversieren in eine Bundesstraße hinein ohne Einweiser und unter Mißachtung... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs6 BVIe StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 19 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 19 gültig ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIaStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz:
Der Wartepflichtige ist verhalten, sein Fahrmanöver in Rechnung zu stellen und es mit den konkreten Gegebenheiten zu vergleichen, um beurteilen zu können, ob er den Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang durch das beabsichtigte Fahrmanöver behindern müßte.
Entscheidungstexte 2 Ob 28/66 Entscheidungstext OGH 31.03.1966 2... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs6 BVId StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 19 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 19 gültig ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z27StVO §2 Abs1 Z28StVO §19 Abs6
Rechtssatz: Im fließenden Verkehr befindet sich ein Fahrzeug, das weder hält noch parkt noch sich nach einem Halten oder Parken in den entsprechenden Fahrbahnteil einordnet noch aus einer der in § 19 Abs 6 StVO aufgezählten Verkehrsflächen kommt. Im fließenden Verkehr befindet sich ein Fahrzeug, das weder hält noch parkt noch sich nach einem Halten oder Parken in den entsprechenden Fa... mehr lesen...
Norm: StVO §19 AIIdStVO §19 Abs6 BVIgStVO §52 Z1StVO §54
Rechtssatz: Wirkung einer Zusatztafel zum Fahrverbot "Zufahrt gestattet" auf den Vorrang (Die Straße ist wie eine Sackgasse zu behandeln; die Rechtsregel ist anzuwenden). Entscheidungstexte 2 Ob 288/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 2 Ob 288/65 Veröff: ZVR 1966/102 S 119 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §14 Abs1StVO §19 Abs6 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Personenkraftwagenlenker fährt unvorsichtig aus einem Parkplatz heraus. Motorradfahrer überschreitet dreißig km/h = Geschwindigkeitsbeschränkung um fünf km/h. Zusammenstoß. Ve... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz:
Anwendung des § 19 Abs 6 StVO 1960; wenn ein Marktplatz seitwärts an eine Straße anschließt. Anwendung des Paragraph 19, Absatz 6, StVO 1960; wenn ein Marktplatz seitwärts an eine Straße anschließt.
Entscheidungstexte 2 Ob 87/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 2 Ob 87/65 Veröff: ZVR 1966/2 S 13 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs6 BVIe StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 19 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 19 gültig ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs6 BVIb StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 19 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 19 gültig ... mehr lesen...
Am 7. Juni 1961 fuhr der Kläger mit seinem Motorfahrrad in Wien vom Franz Josefs-Kai her auf der rechten Nebenfahrbahn des Schottenrings in Richtung Deutschmeisterplatz. Die Beklagte war mit ihrem Personenkraftwagen von der Hauptfahrbahn des Schottenrings nach links in der Absicht eingebogen, zum Deutschmeisterplatz zu fahren. Beim Überqueren der Nebenfahrbahn stieß ihr Wagen mit dem Motorfahrrad des Klägers zusammen. Der Kläger wurde verletzt und erlitt Sachschaden. Mit der vorli... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz:
Wird auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen ein Fahrzeug in eine Ausweiche gelenkt, um einem entgegenkommenden Fahrzeug die Weiterfahrt zu ermöglichen, so findet im Verhältnis zu einem weiteren Fahrzeug, das in derselben Bewegungsrichtung wie das in die Ausweiche gelenkte Fahrzeug herannaht, die Vorschrift des § 19 Abs 6 StVO nicht Anwendung. Wird auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen e... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §19 Abs6 BVIIStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz:
Beim Einbiegen von der Nebenfahrbahn zur Nachtzeit in die Hauptfahrbahn einer geradlinig verlaufenden und weithin übersichtlichen Straße, auf der die Annäherung eines Fahrzeuges durch dessen sich fortbewegende Lichtquelle auf weiteste Distanz unschwer wahrzunehmen ist, genügt es, wenn sich der Wartepflichtige vor dem Einbiegen durch einen Blick nach beiden Seiten die Üb... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIe
Rechtssatz:
§ 19 Abs 6 StVO ist nicht auf Straßen geringer Verkehrsbedeutung anzuwenden. Paragraph 19, Absatz 6, StVO ist nicht auf Straßen geringer Verkehrsbedeutung anzuwenden.
Entscheidungstexte 11 Os 146/62 Entscheidungstext OGH 13.09.1962 11 Os 146/62 Veröff: ZVR 1963/9 S 16 2 Ob 382/67 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17StVO §19 Abs6 BVIa
Rechtssatz:
Der vorbeiflutende Verkehr genießt gegenüber einem am Straßenrande abgestellten Fahrzeug Vorrang; der Lenker eines an einem solchen Fahrzeuge vorbeifahrenden Kraftwagens darf daher darauf vertrauen, daß seine Vorbeifahrt am abgestellten Wagen nicht durch ein für die Verhältnisse zu weites Öffnen der Wagentüre des parkenden Wagens beeinträchtigt wird.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVId
Rechtssatz:
Unter einer Grundstücksausfahrt (Grundstückseinfahrt) ist jede erkennbar nicht dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmete Fahrbahn zu verstehen, die von einer öffentlichen Straße zu einem einzelnen Grundstück oder zu einem begrenzten Grundstückskomplex führt, und zwar auch dann, wenn es sich nicht um eine der in der Mehrzahl der Fälle üblichen kurzen Toreinfahrten handelt. Eine Zufahrt verliert... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §14 Abs1 StVO 1960 §19 Abs6 StVO 1960 § 14 heute StVO 1960 § 14 gültig ab 01.07.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983 StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geänder... mehr lesen...