Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 StVO 1960

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS UVS Oberösterreich 2007/08/29 VwSen-162386/7/Br/Ps

Rechtssatz: Links-Vorbeifahren an einem wegen eines querenden Fußgängers am Schutzweg anhaltenden Pkw ist dann nicht mehr nach § 17 Abs. 3 StVO strafbar, wenn der Fußgänger bereits die Fahrlinie dieses vorbeifahrenden Pkws durchquert hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.08.2007

TE UVS Niederösterreich 2002/10/14 Senat-MD-01-1221

Mit Straferkenntnis vom *****2001, Zl 3-*****-01, erkannte die Bezirkshauptmannschaft x den nunmehrigen Berufungswerber schuldig, am ****2001, um 7,20 Uhr, an näher bestimmten Örtlichkeiten im Ortsgebiet x, als Lenker des Motorrades **-****, durch im einzelnen näher beschriebene Taten, Verwaltungsübertretungen nach § 17 Abs 3 StVO (Punkt 1), § 11 Abs 2 StVO (Punkte 2 ? 4, 6, 9), § 52 lit a Z 11a StVO (Punkt 5), § 16 Abs 1 lit c StVO (Punkt 7) und § 52 lit c Z 24 StVO (Punkt 8) begangen zu ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.10.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/10/14 Senat-MD-01-1221

Rechtssatz: Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vor einem Schutzweg angehalten wird, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen, ist gestattet, wenn der Fußgänger davon nicht mehr beeinträchtigt wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.10.2002

RS UVS Kärnten 1996/05/24 KUVS-493-494/6/96

Rechtssatz: Das Vorbeifahren an einem - wenn auch unmittelbar vor einer Kreuzung - anhaltenden Fahrzeug ist nicht generell verboten; das Gesetz verbietet nur das Vorbeifahren an einem vor einem Schutzweg angehaltenen Fahrzeug; dies auch nur dann, wenn das Anhalten des Fahrzeuges aus dem Grund erfolgt, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen (VwGH 14.11.1962, ZVr 1963/163). An Fahrzeugen, die aus einem anderen Grund vor Schutzwegen anhalten, darf daher vorbeigefahren werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.05.1996

RS UVS Oberösterreich 1991/12/11 VwSen-100200/8/Fra/Ka

Rechtssatz: §§ 9 Abs.2 und 17 Abs.3 StVO 1960 schließen einander aus, da sie demselben Verwaltungszweck dienen. Eine Deliktskonkurrenz (§ 22 VStG) kommt daher nicht in Betracht; es darf nur nach einer Verwaltungsvorschrift bestraft werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.12.1991

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