RS UVS Oberösterreich 2007/08/29 VwSen-162386/7/Br/Ps

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Veröffentlicht am 29.08.2007
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Rechtssatz

Links-Vorbeifahren an einem wegen eines querenden Fußgängers am Schutzweg anhaltenden Pkw ist dann nicht mehr nach § 17 Abs. 3 StVO strafbar, wenn der Fußgänger bereits die Fahrlinie dieses vorbeifahrenden Pkws durchquert hat.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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