Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch die Richterin Mag. Birgit König über die Beschwerde des A S, B, vertreten durch die Grass & Dorner Rechtsanwälte, Bregenz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 06.05.2025, Zl, betreffend eine Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.03.2026 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita StVO 1960 §99 Abs2 litc StVO 1960 § 16 heute StVO 1960 § 16 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 StVO 1960 §... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Beschwerde des G K, H, vertreten durch Meier Gürtler Rechtsanwälte, Bludenz, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 2. Februar 2022 betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2022 Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3StVO 1960 §16 Abs1
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit: Der Beschwerdeführer hat ein Kraftfahrzeug gelenkt und ist trotz Gegenverkehr auf die Gegenfahrbahn gefahren. Dabei war der Gegenverkehr so nah, dass ein gefahrloses Überholen (oder Ausscheren) praktisch ausgeschlossen war. ... mehr lesen...