Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/20 2000/02/0298

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 27. Juli 1999 um 13.55 Uhr in Wien 2, Taborstraße 1 Kreuzung Obere Donaustraße Richtung Schwedenplatz, als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Fahrzeuges den in gerader Richtung weisenden, auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeil nicht beachtet, weil die Fahrt linksabbiegend fortgesetzt worden sei. Er habe eine Übertretung gemäß § 9 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2001

RS Vwgh 2001/4/20 2000/02/0298

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §14 Abs2;StVO 1960 §9 Abs6;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: § 14 Abs. 2 StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung von Umkehrverboten und bildet keine lex specialis zu anderen Bestimmungen, aus denen sich weitere Umkehrverbote ergeben, weil - wie etwa gemäß § 9 Abs. 6 StVO - schon die Einleitung des Umkehrmanövers nicht erlaubt ist (vgl. im Übrigen zur d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 86/18/0241

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 11. September 1986 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 17. Jänner 1985 um 9.15 Uhr in Wien 16, Thaliastraße Nr. 18, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges, beim Wegfahren in Richtung stadtauswärts 1) eine Sperrfläche befahren und 2) ihr Fahrzeug bei starkem Verkehr umgekehrt und sei in Richtung stadteinwärts weitergefahren. Sie hab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 86/18/0241

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §14 Abs2 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Starker Verkehr wird dann anzunehmen sein, wenn das Umkehren zwischen den einzelnen herannahenden Fahrzeugen nicht durchgeführt werden kann, ohne diese in ihrer Fortbewegung zu behindern, dh, wenn nur "kleine" - dies im Hinblick auf die Geschwindigkeit der übrigen Fahrzeuge - Verkehrslücken bestehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0153

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §33 Z2;StVO 1960 §14 Abs2 lita;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 litb Z15;VStG §19;
Rechtssatz: Bei Übertretungen des § 20 Abs 2 StVO und des § 14 Abs 2 lit a iVm § 52 lit b Z 15 StVO handelt es sich um solche, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen (Hinweis E 19.6.1979, 0119/79). Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1988

RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0153

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §14 Abs2 lita;StVO 1960 §52 litb Z15;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Das Umkehren im Bereich einer Kreuzung, vor der ein Gebotszeichen gem § 52 lit b Z 15 StVO aufgestellt ist, erfüllt den Tatbestand des § 14 Abs 2 lit a StVO. Dabei ist die Zitierung des § 14 Abs 2 lit a StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift ausreichend; die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1988

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