IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt BB, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 17.10.2017, Zl ****, betreffend eine Übertretung gemäß § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Spruch: des angefochtenen Stra... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.02.2018 Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht;
Norm: StVO 1960 §1 Abs1
Rechtssatz: Da Forststraßen und Waldwege von jedem Fußgänger zu den gleichen Bedingungen benützt werden dürfen, sind sie „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ (vgl. hiezu Dittrich der Anwendungsbereich der StVO, ZVR 1984, 353; Pürstl/Sommereder StVO, § 1, Anm. 3; OGH 11.05.2005, 7Ob73/05v). Fors... mehr lesen...