Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Michael Maschl LL.M. (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Georg W*****, vertreten durch Dr. Andreas A. Lintl, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Durch einen Oberschenkelhalsbruch des Klägers im Sommer 2005 veränderte sich sein rechtes Bein so, dass ein zuvor notwendiger Beinverkürzungsausgleich im Schuhwerk nicht mehr erforderlich war. Daraufhin gewährte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der Bauern am 13. 12. 2005 für fünf Paar Schuhe und am 3. 2. 2006 für weitere acht Paar Schuhe Kostenersatz für die Demontage des Beinlängenverkürzungsausgleichs. Bei diesen dreizehn Paar Schuhen handelt es sich um Sommer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Brandl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir Reg.Rat Winfried Kmenta (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heinz S... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, dem klagenden Sozialhilfeträger die für Alfred Christian R***** und Dieter R***** (beides Kinder des versicherten Alfred R*****) aufgelaufenen Pflege- und Transportgebühren im gesetzlichen bzw vertragsmäßigen Ausmaß binnen 14 Tagen zu ersetzen, und zwar hinsichtlich des Erstgenannten für die Zeit von 10.6.1992 bis 26.1.1993 und hinsichtlich des Zweitgenannten für die Zeit vom 10.6.1992 bis 16.1.1993 und vom 23.1. bis ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs1ASVG 3144 GSVG §95 ZPO §502 Abs1 HIII7 ASGG § 46 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 76/2002 ASGG § 46 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ASGG § 46 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz:
Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt).
Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...