Entscheidungen zu § 194b GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1988/11/22 10ObS264/88, 10ObS219/89, 10ObS124/90, 10ObS354/89, 10ObS2/90, 10ObS283/90, 10ObS1

Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1988

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