Entscheidungsgründe: Die am 11. Juni 1973 geborene Klägerin ist das uneheliche Kind der am 17. September 1988 verstorbenen, bei der beklagten Partei versichert gewesenen Getraud W***. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 19. Oktober 1988, P 93/87-8, wurde die Tante der Klägerin, Mag. Carla K***, zum Vormund bestellt. Die Klägerin besucht die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Kufstein und befindet sich in Pflege und Erziehung bei ihrer Großm... mehr lesen...
Norm: ASVG §218 Abs2 ASVG §266 GSVG §147 ASVG § 218 heute ASVG § 218 gültig ab 01.01.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 684/1978 ASVG § 266 heute ASVG § 266 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz:
Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt).
Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...