Entscheidungen zu § 6 GebAG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Wien 2006/02/13 MIX/42/951/2006

Durch den angefochtenen Bescheid ist der im Zuge der am 8.9.2005 erfolgten Vernehmung der Finanzmarktaufsicht gestellte Antrag des Berufungswerbers auf Bestimmung von Zeugengebühren in Höhe von EUR 436,-- als Ersatz für die ihm erwachsenen Auslagen für die Anreise zur Finanzmarktaufsicht abgewiesen worden. In der Begründung: des Bescheides wird insbesondere angeführt, dass die Zeugeneinvernahme des Berufungswerbers im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen gerichtlicher Vorerhebungen wege... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.02.2006

RS UVS Wien 2006/02/13 MIX/42/951/2006

Rechtssatz: Von der Finanzmarktaufsicht einvernommene Zeugen haben keinen Anspruch auf den Ersatz der für die Anreise aufgewendeten Fahrtkosten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.02.2006

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