Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 GebAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1992/5/20 1Ob20/92

Entscheidungsgründe: Zu 1 Nc 37/86 des Bezirksgerichtes Feldkirch war ein Verfahren zur Festsetzung des Entschädigungsbetrages nach § 47 Abs 3 Vorarlberger Straßengesetz anhängig. Die Antragstellerin begehrte die Festsetzung des Entschädigungsbetrages in folgender Höhe: 1.) 700 pro m2 enteignete Fläche, d.s. Bei 2.410 m2 S 1,687.000; 2.) nach § 36 Abs 1 Vorarlberger Straßengesetz bestünde ein Bauverbot in 6 m Tiefe von der Landesstraße; dadurch sei eine Grundfläche von 2.436 m2 betr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.05.1992

RS OGH 1992/5/20 1Ob20/92

Norm: GebAG 1975 §34 Abs2GebAG 1975 §51 Abs1
Rechtssatz: Hat der im Enteignungsentschädigungsverfahren beigezogene Sachverständige, wenn es sich nicht um landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genützte Flächen handelt, nur den Wert der enteigneten Baugrundfläche oder darauf stehender Gebäude zu schätzen, ist die Entlohnung für Mühewaltung nach dem Tarif des § 51 Abs 1 GebAG zu bestimmen. Hat der Sachverständige aber darüber hinaus Restwert... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1992

RS OGH 1992/5/20 1Ob20/92

Norm: GebAG 1975 §51 Abs1Vlbg RaumplanungsG §12Vlbg RaumplanungsG §14
Rechtssatz: Im Flächenwidmungsplan als Mischgebiete festgelegte Bauflächen sind, wenn es sich nicht um Zonen mit Gebäuden und Anlagen für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen handelt, Baugründe nach § 51 GebAG. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1992

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