Norm
GebAG 1975 §51 Abs1Rechtssatz
Im Flächenwidmungsplan als Mischgebiete festgelegte Bauflächen sind, wenn es sich nicht um Zonen mit Gebäuden und Anlagen für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen handelt, Baugründe nach § 51 GebAG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059458Dokumentnummer
JJR_19920520_OGH0002_0010OB00020_9200000_009