Entscheidungen zu § 51 GebAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2016/4/6 46R118/16t

Norm: GebAG §25 GebAG §51 GebAG § 25 heute GebAG § 25 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 GebAG § 25 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GebAG § 25 gültig von 01.01.1995 bis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.2016

TE OGH 2004/7/7 1R49/04t

Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Haben, so wie hier, die Parteien des Verfahrens gegen die Bestimmung der Gebühr in der vom Sachverständigen beantragten Höhe keine Einwendungen erhoben, so kann gemäß § 39 Abs. 3 GebAG das Gericht, wenn es die Gebühr in dieser Höhe bestimmt, zur Begründung: des Beschlusses auf den den Parteien zugestellten Gebührenantrag verweisen. Hiebei handelt es sich um eine Begründungserleich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.2004

RS OGH 2004/7/7 1R49/04t

Norm: GebAG §51 GebAG § 51 heute GebAG § 51 gültig von 01.07.2004 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1/2004 GebAG § 51 gültig von 01.07.2004 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 GebAG § 51 gültig ab 01.07.2004 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.2004

TE OGH 1994/11/18 1R316/94

Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen Dipl.Ing. K für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens antragsgemäß mit S 100.096,-- bestimmt und zur
Begründung: auf die Aufschlüsselung dieser Gebühren in der einen Bestandteil des Beschlusses bildenden Kopie der Honorarnote verwiesen. Der Sachverständige hatte den Auftrag, den Wert einer Liegenschaft samt darauf errichtetem Wohn- und Geschäftshaus zum Zeitpunkt des Erwerbes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.11.1994

RS OGH 1994/11/18 1R316/94

Norm: GebAG §51 GebAG § 51 heute GebAG § 51 gültig von 01.07.2004 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1/2004 GebAG § 51 gültig von 01.07.2004 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 GebAG § 51 gültig ab 01.07.2004 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1994

RS OGH 1992/5/20 1Ob20/92

Norm: GebAG 1975 §51
Rechtssatz: § 51 GebAG 1975 geht von Standardsituationen aus, in dem der aufgrund ihm bekannter anderer Liegenschaftstransaktionen die örtlichen Verhältnisse überblickende Sachverständige mit einem jeweils gleich durchschnittlichen Zeitaufwand in der Lage ist, Baugründe und Häuser zu schätzen. Paragraph 51, GebAG 1975 geht von Standardsituationen aus, in dem der aufgrund ihm bekannter anderer Liegenschaftstransa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1992

Entscheidungen 1-6 von 6

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