Gründe: Beim Landesgericht Innsbruck ist zum AZ 32 Vr 525/99 gegen Günther L***** ein Strafverfahren wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und anderer strafbarer Handlungen anhängig. In diesem erließ der Untersuchungsrichter im Rahmen von Vorerhebungen am 1. und 29. März 1999 Hausdurchsuchungsbefehle für Räumlichkeiten von drei dem Verdächtigen zugeordneten Firmen und beauftragte "Beamte des Finanzamtes Innsbruck in Zusammenarbeit mit Beamte... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Mai 1999 (ON 12a) wurden die Gebühren des Buchsachverständigen Dr. Franz K***** mit der
Begründung: , dass sie "den im Rahmen des gerichtlichen Auftrags erbrachten Leistungen und den Ansätzen des GebAG 1975 idgF" entsprechen, auf Basis der Gebührennote vom 25. November 1998 (ON 12) antragskonform mit 33.426 S bestimmt. Weder die Staatsanwaltschaft noch der inzwischen rechtskräftig verurteilte Ludwig M***** hatten zuvor von ihrem durch ... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §40 Abs1 Z3GebAG §41 Abs1MRK Art6 Abs1 II5a3
Rechtssatz: Unterbleibt die in § 41 Abs 1 zweiter Satz GebAG normierte Zustellung der Beschwerdeausführung der Staatsanwaltschaft an den Verurteilten und den Sachverständigen (§ 40 Abs 1 Z 2 und 3 GebAG) vor der Vorlage des Rechtsmittels an den Gerichtshof zweiter Instanz zwecks allfälliger Beschwerdebeantwortung bei vorliegend 3.900 S übersteigendem Rechtsmittelinteresse... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §40 Abs1 Z3GebAG §41 Abs1MRK Art6 Abs1 II5a3
Rechtssatz: Unterbleibt die in § 41 Abs 1 zweiter Satz GebAG normierte Zustellung der Beschwerdeausführung der Staatsanwaltschaft an den Verurteilten und den Sachverständigen (§ 40 Abs 1 Z 2 und 3 GebAG) vor der Vorlage des Rechtsmittels an den Gerichtshof zweiter Instanz zwecks allfälliger Beschwerdebeantwortung bei vorliegend 3.900 S übersteigendem Rechtsmittelinteresse... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §40 Abs1 Z3GebAG §41 Abs1MRK Art6 Abs1 II5a3
Rechtssatz: Unterbleibt die in § 41 Abs 1 zweiter Satz GebAG normierte Zustellung der Beschwerdeausführung der Staatsanwaltschaft an den Verurteilten und den Sachverständigen (§ 40 Abs 1 Z 2 und 3 GebAG) vor der Vorlage des Rechtsmittels an den Gerichtshof zweiter Instanz zwecks allfälliger Beschwerdebeantwortung bei vorliegend 3.900 S übersteigendem Rechtsmittelinteresse... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 37 Vr 1232/91 des Landesgerichtes Innsbruck bestimmte der Vorsitzende des Schöffengerichtes mit Beschluß vom 12. Jänner 1999 die Gebühren des Sachverständigen Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Johann G***** mit 13.913 S. Ein Mehrbegehren wurde abgewiesen (ON 2647 des Vr-Aktes). Im Verfahren AZ 37 römisch fünf r 1232/91 des Landesgerichtes Innsbruck bestimmte der Vorsitzende des Schöffengerichtes mit Beschluß vom 12. Jänner 1999 die Gebühren des Sachverständigen... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §41 Abs1 erster SatzStAG §1
Rechtssatz: Dem öffentlichen Ankläger steht ein Beschwerderecht gegen den Beschluß zu, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, zumal der Staatsanwalt ein rechtliches Interesse an der fehlerfreien Bestimmung der Sachverständigengebühren und damit an der Abänderung oder Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung hat, gleichgültig ob sich dies zum Vorteil oder zum Nachteil des Sach... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §41 Abs1 erster SatzStAG §1
Rechtssatz: Dem öffentlichen Ankläger steht ein Beschwerderecht gegen den Beschluß zu, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, zumal der Staatsanwalt ein rechtliches Interesse an der fehlerfreien Bestimmung der Sachverständigengebühren und damit an der Abänderung oder Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung hat, gleichgültig ob sich dies zum Vorteil oder zum Nachteil des Sach... mehr lesen...