Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2026/3/2 G314 2312666-1

Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist XXXX . Er ist als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter medizinischer Sachverständiger XXXX eingetragen. Der Beschwerdeführer (BF) ist römisch 40 . Er ist als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter medizinischer Sachverständiger römisch 40 eingetragen. Mit E-Mail vom XXXX .2024 fragte ein Referent des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beim BF an, ob er in einem b... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.03.2026

TE Bvwg Beschluss 2025/1/3 W131 2283050-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.01.2025

TE Bvwg Beschluss 2023/10/4 W167 2272796-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von 370,00 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat er... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.10.2023

TE Bvwg Beschluss 2021/5/18 W131 2229414-1

Begründung: I.Verfahrensgang 1. Das Beschwerdeverfahren gemäß Entscheidungskopf wurde vom BVwG mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 17.09.2020, gekürzte Ausfertigung vom 18.09.2020 zu W131 W131 2229414-1/58E, rechtskräftig erledigt. 22. Im Ermittlungsverfahren wurde die Sachverständige laut
Spruch: bestellt. Mit der Eingabe OZ 39 übte die Sachverständige ihre Gebührenwarnpflicht gemäß § 25 Abs 1a GebAG aus. Der Beschwerdeführerin wurde danach ein von dieser erlegter Kostenvorsch... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.05.2021

TE Bvwg Beschluss 2018/7/17 W181 2193202-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, ein Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , zum Zweck der Verteidigung und Ergänzung des von ihm im Auftrag der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) am 05.10.2017 erstatteten Gutachtens zur öffentlichen mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht am XXXX geladen. 1. Der Antragsteller, ein Facharzt für Psychiat... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.07.2018

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